[Debatte-Grundeinkommen] BGE und Grundgesetz

Joerg Drescher iovialis at gmx.de
Mi Jan 31 14:12:43 CET 2007


Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen wurde ich gefragt, ob ein Grundeinkommen
verfassungskonform sei (für alle deutschen Basis-Demokraten: Die BRD hat
keine Verfassung, sondern verwendet seit dem 23.5.1949 das Grundgesetz als
solche, welche vom Volk noch nie bestätigt wurde; vielmehr steht im Artikel
146, daß das Grundgesetz an dem Tag seine Gültigkeit verliert, an dem eine
Verfassung in Kraft tritt, welche vom deutschen Volk in freier Entscheidung
beschlossen worden sei - das war bisher noch nicht der Fall).

Hintergrund dieser Anfrage war die Diskussion über den Mindestlohn, welche
von dem Erfurter Verfassungsrechtler Mattias G. Fischer als
verfassungswidrig gehalten wird. Anbei nun ein Aufsatz über meine Gedanken
der Verfassungskonformität in Bezug auf ein Grundeinkommen. Damit möchte ich
allerdings nicht behaupten, daß ein Grundeinkommen ein verfassungsmäßiger
Rechtsanspruch bedeutet; vielmehr wollte ich herausstellen, daß das
Grundgesetz (als Übergangsverfassung) ein Grundeinkommen (in meinen Augen)
zulassen kann.

Mir ging es weniger um die verfassungsberechtigte Auszahlung, sondern
vielmehr um eine verfassungsrechtliche Finanzierung. Allerdings kenne ich
die ganzen Randbemerkungen zu den einzelnen, verwendeten Artikeln nicht,
weshalb der Aufsatz nur als Gedankenansatz zu verstehen ist.

Über Meinungen und Rückmeldungen würde ich mich freuen.

Viele Grüße aus Kiew,

Jörg Drescher
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : Rechtliches.pdf
Dateityp    : application/pdf
Dateigröße  : 66426 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL         : <https://listi.jpberlin.de/pipermail/debatte-grundeinkommen/attachments/20070131/20f8cbf4/attachment.pdf>


Mehr Informationen über die Mailingliste Debatte-Grundeinkommen