[Debatte-Grundeinkommen] Zur "Bürgerarbeit" und zu Götz Werners Finanzierungsmodell

Herbert Schliffka herbert.schliffka at web.de
So Jan 14 20:12:36 CET 2007


Brief an Christian wg. Pilotprojekt "Bürgerarbeit" und bedingungslosem Grundeinkommen.

 

 

Dieser Brief ist eine Antwort an einen Freund, der in den 70er Jahren bis zum Ende der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts in einem praktischen Projekt zur Umgestaltung der Gesellschaft mitgearbeitet hat, das aus dem Achberger Arbeitszusammenhang heraus, auf Grundlage der Erkenntnisse, zu denen die "Elementarlehre" von Wilhelm Schmundt Anregungen gegeben haben, entstanden war.

Der Freund schickte mir nun einen Artikel aus der Badischen Zeitung zum Thema "Bürgerarbeit", die als ein Modellprojekt für Sachsen-Anhalt in Bad Schmiedeberg für ein Jahr erprobt werden soll.

Ronald Blaschke hatte sich dazu ja schon u.a. auch in der Nachrichtensammlung, Band 22, Eintrag 6 der Mailingliste Debatte-grundeinkommen geäußert.

 

Der Freund schrieb mir folgendes bezüglich des Zeitungsartikels:

 

Hallo Herbert,

dieser Artikel aus der Badischen Zeitung wurde mir von unserem Freund Gebhard zugeleitet. Natürlich handelt es sich nicht um die Realisierung des Grundeinkommens im Sinne des Modells, aber es lohnt sich sicher, dieses Pilotprojekt aufmerksam zu verfolgen. soweit möglich, da es sich ja u.a. auch mit einigen typischen Argumenten der Gegner des Grundeinkommens auseinandersetzt.

Herzlichen Gruß

Christian 

 

Meine nun folgende Antwort an den Freund, ist zum Teil auch ein indirekte Antwort aus meiner Sicht auf die Frage von Ronald Blaschke, die er u.a. z. B. in der Nachrichtensammlung, Band 20, Eintrag 11 der Mailingliste BAG-Grundeinkommen zum "Götz Werner Finanzierungsmodell" gestellt hat.

 

 

Hallo Christian,

 

ich will noch mal inhaltlich auf den zugesandten Artikel aus der Badischen Zeitung eingehen und Dich fragen, ob Du es für sinnvoll hältst, dass ich diese Antwort auch an Gebhard weiterleite.

 

Da Du das Pilotprojekt "Bürgerarbeit", das in dem Artikel beschrieben wird, mit dem Thema "Grundeinkommen" in Verbindung bringst, gibt es zwei Antworten.

 

Die eine ist die der Achberger Initiative, die eine "Offensive für Arbeit, soziale Sicherheit und Bildung" anstrebt und die andere die von Ronald Blaschke. Er ist eine führende und treibende Kraft im "Netzwerk Grundeinkommen" und wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Katja Kipping (Die Linke). Seine Antwort zu dem Pilotprojekt "Bürgerarbeit" habe ich seiner Mitteilung in einer Mailingliste entnommen. Ich füge sie unten hinzu.

 

Das Verhältnis, das besteht zwischen der Achberger Initiative für eine "demokratische und soziale Offensive" - wie ich diese Initiative in einem überarbeiteten Text für das Lesebuch[1], das wir 2006 herausgegeben haben, auch nenne - und den Initiativen für ein Grundeinkommen, kennzeichne ich in diesem Text an einer Stelle wie folgt:

"Die demokratische und soziale Offensive tritt also kurzfristig für eine verbesserte soziale Grundsicherung, mittelfristig für ein bedingungsloses Grundeinkommen und längerfristig für die Überwindung eines "neoliberalen Kapitalismus" durch eine menschengemäße gesellschaftliche Synthese von Kapitalismus und Sozialismus ein."[2]

 

Doch während sich die Initiativen für ein bedingungsloses Grundeinkommen in der Regel[3] nur für die Verwirklichung dieses Ziels einsetzen, ist die Zielsetzung der "Offensive" umfangreicher. Eines ihrer Hauptziele ist die Schaffung von Arbeit für jeden, der aus Freiheit, d.h. ohne jeden Zwang eine "individuelle Arbeitsinitiative" (Wilhelm Schmundt) ergreifen will. Auf dem Wege dahin macht sie einen "realpolitischen" Vorschlag.

 

Er wird im 7. Punkt des "Sieben-Punkte-Sofort-Pakets", das in dem oben erwähnten Text skizziert wird, so beschrieben:

7.            Arbeitslosen unbezahlte sinnvolle Tätigkeiten ermöglichen

Heute - bei vielen Millionen Arbeitssuchenden und einigen hunderttausend offenen Stellen - sind schon rein rechnerisch für viele Millionen Arbeitslose keine Arbeitsplätze vorhanden (in der Realität, wo für bestimmte Aufgaben Menschen mit bestimmten Fähigkeiten gesucht werden, sind für noch viel mehr Arbeitslose keine Arbeitsstellen vorhanden). Wenn das Verhältnis so wie heute ist, dass also vielmehr Arbeitslose als offene Stellen vorhanden sind, dann sollten Arbeitslose freiwillig, aus eigener Initiative sinnvolle Tätigkeiten ausüben können, für die heute wenig sonstige monetären Mittel bereitgestellt werden. Sie könnten z. B. in gemeinnützigen Einrichtungen ihrer Wahl oder in der Familie bei der Kindererziehung und Pflege ihrer pflegebedürftigen Eltern tätig werden, oder in Weiterbildungseinrichtungen ihrer freien Wahl ihre Fähigkeiten, die bisher noch brach liegen, ausbilden.

Arbeitslose könnten dann diese Tätigkeit bei einem der Dienstleistungsunternehmen für Arbeitslose anmelden und mit einem Arbeitsberater ihrer Wahl frei vereinbaren, dass sie für ein bestimmte Zeit von der Pflicht der jetzt so sinnlosen Abrufbereitschaft zur sofortigen Annahme einer bezahlten Arbeitsstelle befreit werden, damit sie die frei vereinbarte sinnvolle unbezahlte Tätigkeit ausüben und die Mitarbeiter dieses Dienstleistungsunternehmen erfolgreicher die verbleibenden Arbeitssuchenden vermitteln können. 

Die Differenz zwischen arbeitssuchenden Arbeitslosen und Arbeitslosen, die für eine vereinbarte Zeit einer unbezahlten Tätigkeit nachgehen und die deshalb auch weiterhin in diesem Zeitraum ihr Arbeitslosengeld I oder II beziehen, muss neu gesetzlich geregelt werden. 

Auch hier gilt: Selbst wenn ein Rechtsanspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen schon bestehen würde, müsste diese Regelung trotzdem für solche Arbeitslose gelten, die einen Anspruch auf eine an Bedingungen geknüpfte Einkommensfortzahlung erworben haben. 

Viele Arbeitslose wären dann nicht mehr wie heute zum Nichtstun verurteilt, weil sie selbstbestimmt einer von ihnen als sinnvollen empfundenen Tätigkeit nachgehen können, anstelle dass sie sich ohne Erfolgsaussichten zur sofortigen Annahme einer (für sie nicht vorhandenen) bezahlten Arbeitsstelle bereithalten müssen. Die heutige Situation tritt die Menschenwürde mit Füssen, sie entspricht beinahe einem offenen Strafvollzug, wie Götz W. Werner es einmal nannte.

Die hier vorgeschlagene Reglung dagegen würde den Andrang auf die wenigen freien Stellen beenden. Eine Entspannung am sogenannten "Arbeitsmarkt" träte sofort ein."[4]

 

Wie ist das nun mit der Freiwilligkeit bei diesem Pilotprojekt "Bürgerarbeit"? Ist sie gegeben? Oder muss zum Beispiel ein gut Ausgebildeter auch diese Hilfsdienste verrichten, die ja keiner ausgebildeten Fachkraft einen Arbeitsplatz wegnehmen soll?

Muss er eine solche Arbeit verrichten, um ein Einkommen zu beziehen, auch wenn er dadurch keine Zeit mehr findet, seine Qualifikation zu erhalten?

Wird in diesem Modell nicht der gewohnte Gedanken erhalten, der besagt, Einkommen gibt es nur für den, der eine Arbeit leistet?

 

Dabei kommt es doch zunehmend darauf an, dem Gedanken der Trennung von Arbeit und Einkommen, wie Rudolf Steiner ihn im "sozialen Hauptgesetz" beschreibt, und seinen Erläuterungen zu diesem sozialen Gesetz Lebensraum in der gesellschaftlichen Kommunikation und im Bewusstsein der daran beteiligten Menschen zu verschaffen.

Die Bewegung, die ein bedingungsloses Grundeinkommen fordert, leistet mit ihrer Aufklärung dafür zugleich auch Pionierarbeit mit Breitenwirkung für die Bekanntmachung dieses Trennungsgedanken als einer Bedingung für ein gedeihliches Zusammenleben in einer freien, demokratisch geordneten und solidarischen Gesellschaft.

 

Und dabei ist zu beachten, dass unter dem Begriff des "Bedingungslosen" beim GrundEinkommen zu verstehen ist, dass der Grundeinkommens-Anteil eines Gesamteinkommens jedem Menschen als "Mitglied einer Rechtsgemeinschaft" als Rechtsanspruch von der Rechtsgemeinschaft zugesprochen wird - ohne das damit ein Zwang verbunden ist, seine Arbeitskraft auf dem "Arbeitsmarkt" anzubieten, um sie an einen (Privat- oder Staats-) Eigentümer von Produktionsmitteln verkaufen zu müssen. 

Damit wird eine Mindestanforderung dafür erfüllt, dass jeder aus dem freien Willen eine "individuelle Arbeitsinitiative" (Wilhelm Schmundt[5]) ergreifen kann. 

Wir kommen so der Erfüllung des Ideals der Freiheit (beim Einsatz der Fähigkeiten in der Arbeit) einen Schritt näher.

 Schauen wir nun noch auf eine Stelle in dem Artikel aus der Badischen Zeitung:

Dort können wir also folgendes lesen:

 

"Gudrun Schnaar ... gießt ... Saft in die Becher, führt sie zum Mund, räumt den Vergesslichen die Sachen nach oder redet behutsam auf Demente ein. Es sei ein bisschen wie Kinder versorgen und da kenne sie sich aus. Ihre neue Arbeit lässt sich so zusammenfassen: Das Altenheim mit seinen 64 Heimbewohnern, von denen mehr als die Hälfte in Rollstühlen sitzt, mit Leben erfüllen. Und das gelingt ihr und ihren beiden Kolleginnen viel besser als Roger Whittaker, dessen Stimme aus dem Lautsprecher dringt. Keine Pflegekasse führt solche Tätigkeit in ihrem Leistungskatalog, dabei ist sie unentbehrlich."

Da stellt sich doch als erstes die Frage: Wenn eine angemessene Versorgung von Bewohnern der Altenheime "unentbehrlich" ist, und das ist sie doch wohl auch, warum wird eine solche Arbeit nicht von ausgebildeten Fachkräften zu den dafür vereinbarten Tarifen geleistet?

Hier tritt doch wieder das Problem der Finanzströme in Erscheinung. Und wie verhält es sich mit der Freiwilligkeit?

Man stelle sich vor, welch einen Schaden unausgebildeten Hilfskräfte dann anrichten können, wenn sie zu dieser Arbeit mit den alten Menschen gezwungen werden, weil sie ein Einkommen benötigen.

Anders ist das, wenn bestimmte Hilfstätigkeiten unter Anleitung von Fachkräften von freiwilligen Helfern, die mit Freude eine sinnvolle Aufgabe erfüllen wollen, solche Arbeiten übernehmen und dann zusätzlich zum ALG II, zur einer verbesserten Grundsicherung oder einem Grundeinkommen noch ein paar Euro hinzuverdienen. 

 

Vor allem aber wären solche Fachtätigkeiten besser zu finanzieren als sie es heute sind, wenn sie weniger kosteten. Durch das Grundeinkommen würden solche Tätigkeiten (in den "typischen Unterschussbetrieben" im Schmundtschen Sinne) auf dem Wege durch alle Steuerzahler subventioniert und dadurch bezahlbarer. Es könnten also genügend Fachkräfte für solche sinnvollen Tätigkeiten ausgebildet und in den Altenheimen eingestellt werden.

 

Denn wenn das bedingungslose GrundEinkommen verwirklicht ist, führt es dazu, dass die Menschen, die ihr Einkommen bisher und auch weiterhin von einem Unternehmen beziehen, zwei Einkommensquellen haben werden. Das Gesamteinkommen dieser Einkommensbezieher setzt sich dann also aus zwei verschiedenen Einkommensanteilen zusammen.

Einerseits beziehen sie dann als "Mitglied (eventuell auch als "Gast") einer Rechtsgemeinschaft", also deshalb weil sie ein/e StaatsbügerIn (bzw. EinwohnerIn) sind, ein Grundeinkommen, dessen Höhe durch Gesetz festgelegt sein wird.

Andererseits beziehen sie wie bisher, von dem Unternehmen, in dem sie arbeiten, ihr ("Netto"-) Einkommen.

Falls das Gesetz, das zur Einführung des Grundeinkommens und dessen Finanzierung verabschiedet sein wird, dem Vorschlag der Götz Werner-Initiative folgen sollte, erfährt das Einkommen bei der Umstellung zwei Änderungen,

Die erste Änderung, die es bei dieser Umstellung erfährt, ist die, dass die Unterscheidung von Brutto- und Nettoeinkommen durch den Paradigmenwechsel bei den Steuer- und Sozialabgaben hinfällig sein wird (siehe im "Lesebuch" zu diesem Paradigmenwechsel den Ausgestaltungsvorschlag der "Offensive" auf den Seiten 145ff.).

Die zweite Änderung wird sein, dass der Einkommensanteil, der vom Unternehmen durch eigene Einnahmen zu finanzieren ist, in Höhe des Grundeinkommens reduziert werden kann.

Der Einkommensbezieher hat dann durch die Einführung des Grundeinkommens weder ein höheres noch ein geringeres verfügbares Einkommen (das bisher als Nettoeinkommen bezeichnet wird). Einkommenserhöhungen dieses Einkommensanteils bleibt weiterhin die Aufgabe der Tarifpartner im Rahmen ihrer Tarifautonomie.

Dieser so gewonnene volkswirtschaftliche Fortschritt ist neben dem Freiheitsaspekt ein wichtiger Grund dafür, dass die "Offensive" dem bGE gegenüber einer Grundsicherung - auch wenn diese fast ohne Bedingungen, also "weitgehend bedingungslos", gewährt würde - Priorität einräumt.

 

Welcher gewonnene volkswirtschaftliche Fortschritt ist hier in den Blick genommen?

Es ist der folgende. Wenn nicht jedes Unternehmen alleine das gesamte Einkommen seiner Mitarbeiter am Markt erwirtschaften muss, sondern nur einen Teil desselben, dann kann Arbeit finanziert und geleistet werden, die sonst nicht finanziert und geleistet werden könnte. Wenn Arbeit durch das Grundeinkommen teilweise subventioniert wird, können also Arbeitsplätze (in "Unterschuss"-Unternehmen im Schmundtschen Sinne) geschaffen werden, die sonst nicht entstehen könnten. 

Finanziert wird das dann ausschließlich durch eine Umsatzabgabe, die vom Umfang her größtenteils von den Unternehmen aufgebracht werden wird, die auf Grund ihrer großen Umsätze Überschüsse am Markt erwirtschaften können. Sie werden mit einer hohen Abgabe belegt. 

Diese Sozial- und Steuerabgaben (einschließlich die für das Grundeinkommen) werden in ihrer Art weitgehend der heutigen Mehrwertsteuer entsprechen. Sie werden aber im Unterschied dazu nicht nur in zwei, sondern in mehrfach gestufte Abgabenklassen unterteilt sein. Außerdem sollten sie - so wie heute - in unterschiedliche Einnahmekassen fließen. Für die Finanzierung der Aufgaben der (zunächst?) weiterhin bestehen bleibenden Sozialsysteme in andere, als die des Staat und die für das Grundeinkommen. 

Die oben beschriebene Aussicht, dass mehr Arbeitsplätze als bisher finanziert werden könnten, müsste eigentlich für die Gewerkschaften, die bisher mehrheitlich noch ihre Vorurteile gegen das bGE pflegen, ein Grund dafür sein, dass Sie dem bGE den Vorrang vor einer Grundsicherung geben, selbst dann, wenn das Recht auf eine Grundsicherung so beschaffen wäre, dass es der Würde des Menschen besser angepasst ist als heute. Verstellt ein traditionelles aber überholtes und deshalb falsch verstandenes organisatorisches Eigeninteresse dieser Organisationen dafür noch weitgehend den Blick?

 

Kommen wir nun zur Bemerkung von Ronald Blaschke, den ich hier in Achberg bei einer von Rainer Rappmann organisierten Tagung zum Grundeinkommen kennen gelernt habe.

 

> > Am Donnerstag, 4. Januar 2007 19:27 schrieb rblaschke at aol.com:


> > >  Das Sachsen-Anhaltinische "Bürgerarbeits"programm ist im Grunde nix
> > > neues. Sachsen hat ähnliches bereits vor Jahren mit TAURIS angeschoben
> > > (nach einer gestutzten Idee von Ulrich Beck, TAURIS war/ist formal
> > > freiwillig - natürlich heiß begehrt aus der Not der Leute und der
> > > "gemeinnützigen" Vereine heraus, war die Variante Alhi/ALG bzw.
> > > Sozialhilfe plus Mehraufwandsentschädigung, also der flächendeckende
> > > Test auf die 1 ?-Jobs im SGB II, lief vom Finanziellen auf dasselbe
> > > Niedrig(st)lohnexperiment wie in Sachsen-Anhalt hinaus, auch wenn der
> > > Verdienst jetzt als Lohn und nicht als Stütze plus MAE gezahlt wird,
> > > 800 ? Brutto für 130 Stunden im Monat). Ich halte diese Projekte,
> > > insbesondere das Sachsen-Anhaltinische, für eine politisch
> > > vorbereitende Maßnahmen zur Einführung des totalen
> > > workfare-Prinzips - keine Leistung ohne Gegenleistung. Und viele
> > > Erwerbslose würden dies begrüßen, so wie die 1 - Euro - Jobs weggehen
> > > wie "warme Semmeln" - das hat vielerlei verständliche Ursachen, wenn
> > > auch politisch fatale Folgen (natürlich auch Absichten und gewollte
> > > Folgen, insbesondere hinsichtlich der Auseinandersetzung innerhalb der
> > > CDU - Bürgergeld für Bürgerarbeit oder Bürgergeld bedingungslos -).
> > >
> > >  Zu TAURIS, zum Thema gemeinnützige Beschäftigung versus
> > > bürgerschaftliches Engagement sowie Grundeinkommen siehe meine beiden
> > > Beiträge im archiv-grundeinkommen, die ich vor Jahren veröffentlichte -
> > > arm, arbeitslos, aktiv und Das Ende der notwendenden Arbeit und
> > > bürgerschaftliches Engagement.
> > >
> > >  Ronald Blaschke
------------------------------
Ende Debatte-grundeinkommen Nachrichtensammlung, Band 22, Eintrag 6

 

 

Ich hoffe, ich konnte mit den hier aufgezeigten Gedanken das Gemeinsame und die Unterschiede sowie die angedeutete Kritik am Projekt "Bürgerarbeit" verdeutlichen.

 

 

Herzlichen Gruß

 

Herbert Schliffka

 



--------------------------------------------------------------------------------

[1] Schliffka, Herbert, Arbeit, soziale Sicherheit und Bildung - Ein Aufruf der Initiative für eine demokratische und soziale Offensive, im Lesebuch: Für eine Welt nach dem Maß des Menschen. Die Alternative zur neoliberal dominierten Gesellschaft ist notwendig und möglich, Achberg 2006, Seite 131ff; erschienen im Achberger Verlag ISBN: 3-88103-023-9.

Siehe auch im Internet: http://www.ig-eurovision.net/

[2] Ebd., Seite 137

[3] Ausnahme ist die von Götz W. Werner initiierte Initiative "Unternimm die Zukunft", die sich - wie die "Offensive" - auch für einen "Paradigmenwechsel bei den Steuer- und Sozialabgaben" einsetzt. Siehe dazu im Lesebuch, die Seiten 145ff.

[4] Ebd., Seite 141f.

[5] Schmundt, Wilhelm: Der soziale Organismus und das Soziale Hauptgesetz, Seite 61, in: Leber Stefan(Hrsg.) Das Soziale Hauptgesetz. Beiträge zum Verhältnis von Arbeit und Einkommen, Stuttgart 1986, Seiten 54-62. 

Erschienen im Verlag Freies Geistesleben (in der Reihe: Sozialwissenschaftliches Forum, Bd. 1): ISBN 3-7725-0859-6 
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://listi.jpberlin.de/pipermail/debatte-grundeinkommen/attachments/20070114/3a1567a7/attachment.html>


Mehr Informationen über die Mailingliste Debatte-Grundeinkommen