[Debatte-Grundeinkommen] Re : Kombilohneffekte?

Matthias Dilthey info at psgd.info
So Okt 8 23:52:14 CEST 2006


Diese ganze Debatte erübrigt sich, wenn die BGE-Höhe an das durchschnittliche 
Pro-Kopf-Einkommen gekoppelt wird.

Unternehmungen machen Gewinne ja nicht als Selbstzweck, sondern um die Gewinne 
an die Eigner auszuschütten. Diese Gewinnausschüttungen erhöhen das 
Pro-Kopf-Einkommen und somit (bei Koppelung) das BGE.

Somit kann es dem Arbeitnehmer letztendlich egal sein, ob sein Lohn hoch oder 
niedrig ist.
Ist sein Lohn niedrig, steigen die Gewinne der Unternehmungen und damit sein 
BGE.
Ist der Lohn hoch, sinken die Gewinne und koppeln auf das BGE rück.


Eine an das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen gekoppelte BGE-Höhe macht 
diese Neid-Debatte obsolet, sofern es sich um ein wirkliches BGE handelt.


Matthias Dilthey

Am Sonntag, 8. Oktober 2006 21:14 schrieb rblaschke at aol.com:
>  In der Politik und Wissenschaft wird von einem Kombilohn dann gesprochen,
> wenn niedrige Loehne (zumeist mit der angeblich geringen Produktivitaet der
> Niedrigloehner begruendet) durch staatliche Lohnsubventionen komplementiert
> werden. Ein BGE (wenn es wirklich allen Kriterien entspricht), also nicht
> niedrig ist, also Existenz sichernd ist und eine Mindestteilhabe
> ermoeglicht, hat keinen Niedriglohneffekt (bessere Verhandlungsposition
> bezueglich Arbeitsbedingungen). Will man aber sicher sein und solche
> Effekte (z. B. aufgrund freiwilliger Niedriglohnjobs) verhindern, koennen
> Tarife und Mindestloehne diesen moeglichen Niedriglohneffekt ausschalten.
> Niedrige Grundeinkommen, also solche die kein BGE sind (nicht Existenz
> sichern, nicht Mindestteilhabe ermoeglichend, faktischer Arbeitszwang, auch
> massenhaft zu Niedriglohnjobs zwingend). Etwas anderes ist der Income Mix
> (siehe Georg Vobruba-Literatur), was einen Mix (ohne gegenseitige
> Verechnung, also nicht wie Goetz Werner, der ein substitutives GE will, um
> Lohnkosten zu sparen) ohne Subventionseffekte meint.
>
> Ronald
>
>  -
> -----E-mail d'origine-----
> De : wss.privat at web.de
> A : benni at obda.de; debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> Envoyé le : Ven 6 Oct 2006 18:23
> Sujet : Re: [Debatte-Grundeinkommen] Kombilohneffekte?
>
>
>
> Hallo Leute,
>
> jedes BGE wirkt ( auch ) unvermeidlich als Lohnsubvention,
> auch dann, wenn die staatlichen Transfers n i c h t an
> abhängige Erwerbsarbeit gekoppelt sind. Die Subvention ist
> relativ um so höher, je niedriger der Arbeitslohn ist. Das
> schafft Arbeitsplärtze in rauhen Mengen.
>
> WSS
>
> Benni Baermann <benni at obda.de> schrieb am 06.10.2006 17:27:37:
> > Hallo miteinander,
> >
> > ich finde mich gerade in diese Debatte ein. Ich versuch das mal
> > wiederzugeben, was ich so gefunden habe. Korrigiert mich, wenn ich
> > falsch liege.
> >
> > On Thu, Oct 05, 2006 at 01:17:05PM -0400, rblaschke at aol.com wrote:
> > >  Was ist unter einem Kombilohn zu verstehen, wäre die Ausgangsfrage.
> >
> > Wikipedia sagt:
> > "Als Kombilohn bezeichnet man an die Aufnahme oder die Ausübung einer
> > abhängigen Erwerbstätigkeit gekoppelte staatliche Transfers an
> > Beschäftigte."
> >
> > somit _ist_ das BGE natürlich kein Kombilohn, ebenso offensichtlich
> > kann es aber ähnliche Effekte haben wie ein Kombilohn, nämlich für den
> > Teil der Menschen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen.
> >
> > Problematisch werden diese Effekte wohl dann von einigen gesehen, wenn
> > das zu Lohnkürzungen führt und somit faktisch das BGE zu einer
> > Lohnsubvention wird.
> >
> > Wenn ich es richtig versanden habe, dann ist es wohl so, dass Werner
> > und seine Leute sogar dafür sind, diese Lohnkürzungen direkt zu machen
> > und nicht über den Markt vermittelt. Das ist wohl das, was sie
> > "substitutiv" nennen an ihrem Modell.
> >
> > Wenn ich es richtig verstehe gibt es ansonsten (in der linken
> > Diskussion zum BGE) wohl zwei entgegengesetzt Positionen dazu wie sich
> > das BGE auf die Löhne auswirken würde:
> >
> > 1. Die Höhe des Lohnes ergibt sich aus dem Preis der Ware
> > Arbeitskraft, also den Kosten ihrer Reproduktion. Also bleibt Lohn+BGE
> > gleich, also sinkt der Lohn, also wirkt das BGE als Kombilohn und ist
> > eine (abzulehnende) Lohnsubvention.
> >
> > 2. Die Höhe des Lohnes ergibt sich aus den Marktkräften von Angebot
> > und Nachfrage und den sozialen Kräften der Verhandlungsmacht beider
> > Seiten, also stärkt das BGE die Verhandlungsmacht der Arbeiter, also
> > steigt der Lohn, also wirkt das BGE nicht als Kombilohn und ist keine
> > Lohnsubvention und deshalb zu befürworten.
> >
> > Da steh ich nun erstmal etwas ratlos davor. Irgendwie ist an beidem
> > was dran. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Vielleicht hat es etwas
> > damit zu tun, dass man nicht alle Erwerbsarbeit über einen Kamm
> > scheren kann?
> >
> > Grüße, Benni
> >
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