[Debatte-Grundeinkommen] Kombilohneffekte?
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Fr Okt 6 18:23:28 CEST 2006
Hallo Leute,
jedes BGE wirkt ( auch ) unvermeidlich als Lohnsubvention,
auch dann, wenn die staatlichen Transfers n i c h t an
abhängige Erwerbsarbeit gekoppelt sind. Die Subvention ist
relativ um so höher, je niedriger der Arbeitslohn ist. Das
schafft Arbeitsplärtze in rauhen Mengen.
WSS
Benni Baermann <benni at obda.de> schrieb am 06.10.2006 17:27:37:
>
> Hallo miteinander,
>
> ich finde mich gerade in diese Debatte ein. Ich versuch das mal
> wiederzugeben, was ich so gefunden habe. Korrigiert mich, wenn ich
> falsch liege.
>
> On Thu, Oct 05, 2006 at 01:17:05PM -0400, rblaschke at aol.com wrote:
> > Was ist unter einem Kombilohn zu verstehen, wäre die Ausgangsfrage.
>
> Wikipedia sagt:
> "Als Kombilohn bezeichnet man an die Aufnahme oder die Ausübung einer
> abhängigen Erwerbstätigkeit gekoppelte staatliche Transfers an
> Beschäftigte."
>
> somit _ist_ das BGE natürlich kein Kombilohn, ebenso offensichtlich
> kann es aber ähnliche Effekte haben wie ein Kombilohn, nämlich für den
> Teil der Menschen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen.
>
> Problematisch werden diese Effekte wohl dann von einigen gesehen, wenn
> das zu Lohnkürzungen führt und somit faktisch das BGE zu einer
> Lohnsubvention wird.
>
> Wenn ich es richtig versanden habe, dann ist es wohl so, dass Werner
> und seine Leute sogar dafür sind, diese Lohnkürzungen direkt zu machen
> und nicht über den Markt vermittelt. Das ist wohl das, was sie
> "substitutiv" nennen an ihrem Modell.
>
> Wenn ich es richtig verstehe gibt es ansonsten (in der linken
> Diskussion zum BGE) wohl zwei entgegengesetzt Positionen dazu wie sich
> das BGE auf die Löhne auswirken würde:
>
> 1. Die Höhe des Lohnes ergibt sich aus dem Preis der Ware
> Arbeitskraft, also den Kosten ihrer Reproduktion. Also bleibt Lohn+BGE
> gleich, also sinkt der Lohn, also wirkt das BGE als Kombilohn und ist
> eine (abzulehnende) Lohnsubvention.
>
> 2. Die Höhe des Lohnes ergibt sich aus den Marktkräften von Angebot
> und Nachfrage und den sozialen Kräften der Verhandlungsmacht beider
> Seiten, also stärkt das BGE die Verhandlungsmacht der Arbeiter, also
> steigt der Lohn, also wirkt das BGE nicht als Kombilohn und ist keine
> Lohnsubvention und deshalb zu befürworten.
>
> Da steh ich nun erstmal etwas ratlos davor. Irgendwie ist an beidem
> was dran. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Vielleicht hat es etwas
> damit zu tun, dass man nicht alle Erwerbsarbeit über einen Kamm
> scheren kann?
>
> Grüße, Benni
>
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