From absp at die-soziale-bewegung.de Tue Feb 11 23:36:53 2025
From: absp at die-soziale-bewegung.de (Aktionsbuendnis Sozialproteste)
Date: Tue, 11 Feb 2025 23:36:53 +0100
Subject: [ABSP] =?utf-8?q?Wie_viel_mehr_Netto_f=C3=BCr_wen=3F_-_Widerstan?=
=?utf-8?q?d_gegen_Aufr=C3=BCstung_und_Sozialabbau?=
Message-ID: <7ea56bd6-3ae8-4d35-91a8-094a431974c6@die-soziale-bewegung.de>
# Rundmail des Aktionsbündnisses Sozialproteste (ABSP) am 11. Januar 2025 #
*Wie viel mehr Netto für wen?
**Widerstand gegen Aufrüstung und Sozialabbau
*** ABSP-Logo
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben im Jahr 2009 als Teil der Bündnisplattform für 500 Euro
Hartz-IV-Eckregelsatz und 10 Euro steuerfreien Mindestlohn begonnen, das
steuerliche Existenzminimum, nämlich den Grundfreibetrag der
Einkommensteuer, zu thematisieren.
Nach mehreren Jahren der Aktivität und vielen Aktionstagen für dieses
Ziel wurden im Jahr 2014 im Auftrag der Plattform alle Abgeordneten des
Bundestags angeschrieben. Damals gaben die fachpolitischen Sprecher
aller Bundestagsfraktionen noch ausschließlich ablehnende Antworten:
https://web.archive.org/web/20170628215903/http://www.mindestlohn-10-euro.de/2014/11/07/aufforderung-an-alle-mdbs-sich-fuer-steuerfreiheit-des-mindestlohns-einzusetzen/
Jetzt, 2025, fordern alle Parteien eine mehr oder weniger starke
Erhöhung des Grundfreibetrages. Wir als Sozialproteste haben diesen
Gedanken im Kampf gegen die Überbesteuerung der Erwerbstätigen mit aller
Vehemenz in die Welt getragen. Umso mehr stehen wir jetzt in der
Verantwortung, die aktuellen Entwicklungen sehr genau im Auge zu behalten.
Wir haben in Form der folgenden Grafik mit unseren Mitteln und nach
bestem Wissen und Gewissen die Einkommensteuerkonzepte von sieben zur
Wahl stehenden Parteien sichtbar gemacht. Da es um das verbleibende
Netto geht, haben wir auch ggf. vorhandene Pläne für eine
Bürgerversicherung berücksichtigt.
Bildunterschrift: Entlastung bzw. Mehrbelastung laut den Wahlprogrammen
der verschiedenen Parteien in verschiedenen Einkommensbereichen.
Positive Werte bedeuten mehr Euro am Ende des Jahres auf dem eigenen
Konto, negative Werte (hier ggf. bei entsprechend hohem Bruttoeinkommen
zu sehen) weniger Euro ? alles im Vergleich zu aktuell gültigen Steuern
und Abgaben. Eigene Darstellung. Weitere Erläuterungen im Text. Quellen
siehe am Ende des Textes.
Einige Parteien beabsichtigen ganz unserer Intention folgend, mehr oder
weniger deutlich die Steuerlast von den Normalverdienenden auf Menschen
mit sehr hohen Einkommen und auf große Unternehmen zu verlagern. Sie
wollen eine Vermögensteuer erheben, Kapitalerträge genauso besteuern wie
Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die
Körperschaftsteuer und Steuer auf große Erbschaften erhöhen. So könnte
die öffentliche Infrastruktur, Gesundheit, Bildung und der Sozialstaat
wieder besser finanziert werden. Dies liegt zweifellos im Interesse
aller Erwerbstätigen und auch der Erwerbslosen.
Gleichzeitig könnte, wenn der politische Wille besteht, der Teil, den
Niedrig- und Normalverdiener von ihrem Bruttoeinkommen abgeben müssen,
deutlich reduziert werden. Dazu müsste der Bundestag lediglich
Änderungen in der Einkommensteuerformel beschließen.
In der Grafik sind Entlastungen als positive Werte (Kurve über der
Null-Linie) und Mehrbelastungen als negative Werte eingezeichnet. Damit
die Verhältnisse im wichtigen Bereich der Normalverdiener im Detail zu
erkennen sind (welche Partei will für welchen Einkommensbereich wie viel
Euro Entlastung pro Jahr?), haben wir auf eine Auftragung der Werte über
10.000 EUR brutto pro Monat verzichtet.
Die Einkommensteuer ist die Steuer, die
* dem größten Teil der Bevölkerung mit der Gehaltsabrechnung am Ende
jedes Monats präsent ist und
* traditionell durch den Gesetzgeber in ihrem Verlauf je nach
Bruttoeinkommen durch die Wahl des Grundfreibetrags und der sich
daran anschließenden Progressionszonen am punktgenauesten gestaltet
werden kann.
Auch in den Wahlprogrammen zu dieser Bundestagswahl spiegeln sich schon
in den Einkommensteuerkonzepten der jeweiligen zur Wahl stehenden
Parteien ihre Prioritäten wider: Soll vor allem das Leben der großen
Mehrheit der abhängig Beschäftigten und aller anderen Menschen
verbessert werden, die um ihr Existenzminimum kämpfen?
Oder sollen am meisten doch nur die reichsten Menschen und die größten
Unternehmen begünstigt werden?
*Gegen Aufrüstung, Kriegsvorbereitung und Sozialabbau*
Einige Fraktionen verteilen die Steuerentlastung mit Hilfe eines höheren
Grundfreibetrags der Einkommensteuer ?mit der Gießkanne? und wollen
weiter, wie schon in der Vergangenheit, vor allem die Bestverdienenden
entlasten ? Entlastung bei den Normalverdienenden sehen sie nur in
geringem Maß vor. Die Entlastung soll bei diesen Konzepten mit dem
ursprünglichen Einkommen (Bruttoeinkommen) kontinuierlich steigen, ohne
dass bei sehr hohen Einkommen durch höhere Spitzensteuersätze
gegengesteuert wird. Das Resultat solcher Konzepte: Wer hat, dem wird
noch mehr gegeben. Es gäbe noch weniger Geld in den öffentlichen Kassen
als jetzt schon. Man findet sie in der deutlichsten Form bei der CDU,
der FDP und der AFD.
Frappierenderweise wollen gerade einige dieser Parteien den Rüstungsetat
massiv aufstocken. Zusätzlich dazu, dass sie weniger Einnahmen für die
öffentlichen Kassen vorsehen, wollen sie also gleichzeitig irrsinnige
Summen ins Militär stecken. Es ist klar, auf was für Kürzungen im
Sozialstaat das hinauslaufen muss, was für Zeiten also auf uns alle und
vor allem auf diejenigen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen
sind, zukommen sollen!
Zwei Wochen vor der Bundestagswahl 2025 wollen wir daher unseren Beitrag
für einen genaueren Blick auf die Entlastungsforderungen der
verschiedenen Parteien ermöglichen.
*Bürgerversicherung*
Zusätzlich sollten für Parteien, die eine Bürgerversicherung vorsehen,
auch diese Änderungen in der Abgabenlast berücksichtigt werden. Durch
den Wegfall der Beitragsbemessungsgrenzen und die Tatsache, dass jeder
von seinem Einkommen den gleichen, aber reduzierten Prozentsatz zu den
Sozialversicherungen beitragen soll, werden niedrige und mittlere
Einkommen zusätzlich entlastet, hohe Einkommen aber mehr belastet.
Für die Darstellung der Effekte unterschiedlicher Einkommensteuermodelle
und der Regelungen für die Sozialversicherungen hat unser Mitstreiter
und langjähriges Kokreismitglied Edgar Schu mit Hilfe von
Excel-Tabellenkalkulationen, unterstützt durch Makros, die die
eigentliche Berechnung der Steuerprogression ermöglichen, berechnet, wie
viel Netto einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von seinem
Arbeitnehmerbrutto nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und
Einkommensteuer nach den Plänen einer jeweiligen Partei verbleiben. Mit
diesem Wertepaar, Arbeitnehmerbrutto und verbleibendes Nettogehalt, das
auf sein Konto überwiesen wird, ist ein Großteil der Bundesbürger
regelmäßig zum Monatsende konfrontiert. Wie würde die Gehaltsrechnung
sich beim jeweiligen Bruttomonatseinkommen ändern, wenn das
Einkommensteuerkonzept einer jeweiligen Partei Regierungspolitik würde?
Die hier vorgestellten Berechnungen und die grafische Darstellung
beziehen sich zur besseren Übersichtlichkeit ausschließlich auf
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die als alleinstehende
Personen besteuert werden.
Eine Quelle, auf die sich die Berechnungen beziehen, die aber teilweise
mit eigenen Recherchen ergänzt wurde, ist ein Gutachten des
Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) vom Januar 2025:
https://ftp.zew.de/pub/zew-docs/gutachten/Bundestagswahlprogramme_ZEW_2025.pdf
Zum Punkt Einkommensteuer findet man in diesem ZEW-Gutachten folgende
Angaben:
/?SPD:
In Anlehnung an Stefan Bach (DIW Berlin)a und an ein uns vorliegendes
SPD-Papier umgesetzt als Anstieg des Grundfreibetrags und des Eckwerts
der zweiten Progressionszone um je 1.446 Euro (auf 13.230 Euro bzw.
18.451 Euro zu versteuerndes Einkommen), Spitzensteuersatz von 45 % ab
77.021 Euro zu versteuerndem Einkommen (statt 42 % ab 66.760 Euro) und
Reichensteuersatz von 47 % ab 210.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
(statt 45 % ab 277.825 Euro). [?]
Erhöhung des Freibetrags beim Solidaritätszuschlag von 18.130 Euro auf
21.189 Euro. Das entspricht im Grundtarif einem zu versteuernden
Einkommen von 77.021 Euro [?]?/
Diese Angaben wurden exakt so in unsere Berechnungsinstrumente
übernommen und das Ergebnis grafisch dargestellt.
/?Union:
- ?Einkommen entlasten. Dazu flachen wir den Einkommensteuertarif
schrittweise spürbar ab und erhöhen den Grundfreibetrag. Die
Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz erhöhen wir deutlich?
(Wahlprogramm, S. 12). Umgesetzt als Anstieg Grundfreibetrag um 100
Euro, Einstiegssteuersatz in der 2. Progressionszone 21 % statt 23,97%
(wie bei Stefan Bach a), Beginn Spitzensteuersatz bei 80.000 Euro zu
versteuerndem Einkommen. [?]
- ?Steigende Preise dürfen nicht zu höherer Einkommensteuerlast führen.
Deshalb passen wir den Einkommensteuertarif regelmäßig an die Inflation
an und gleichen so die kalte Progression aus. Dabei berücksichtigen wir
auch alle inflationssensiblen Abzugsbeträge? (Wahlprogramm, S. 12).
Umgesetzt im Rechtsstand 2024 als Erhöhung Eckwert Reichensteuer um 6,3
%, entspricht dem Anstieg beim Beginn der beiden Progressionszonen
zwischen 2023 und 2024.
- Abschaffung Solidaritätszuschlag?/
Auch diese Angaben haben wir für unsere Berechnungen und grafische
Darstellung exakt so übernommen.
/?Grüne:
?- Den Grundfreibetrag erhöhen wir. Den Solidaritätszuschlag werden wir
in den Einkommensteuertarif integrieren? (Wahlprogramm, S. 32). Die
genauen Pläne zur Ausgestaltung sind uns nicht bekannt. Wir setzen eine
Variante um, mit der annähernd Aufkommensneutralität erreicht wird:
Abschaffung des Solidaritätszuschlags, im Gegenzug Anhebung der
Spitzensteuersatzes auf 46,5 % (ab 73.500 Euro) und des
Reichensteuersatzes auf 50 % (ab 250.000 Euro). Zwischen Spitzensteuer
und Reichensteuer gilt ab 100.000 Euro ein Steuersatz von 48 %. Der
Grundfreibetrag steigt auf 12.500 Euro. [?]
- Werbungskostenpauschale steigt auf 1.500 Euro.?
/
Diese die Einkommensteuer betreffenden Angaben haben wir in unsere
Berechnungen so aufgenommen und das Ergebnis grafisch dargestellt.
/?FDP:
- Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 1.000 Euro
- Spitzensteuersatz greift erst ab 96.600 Euro zu versteuerndem Einkommen
- ?Freibeträge und Eckwerte der Einkommensteuer automatisch an die
allgemeine Preisentwicklung anpassen (Tarif auf Rädern)? (Wahlprogramm,
S. 13). Umgesetzt im Rechtsstand 2024 als Erhöhung Eckwert Reichensteuer
um 6,3 %, entspricht dem Anstieg beim Beginn der beiden
Progressionszonen zwischen 2023 und 2024. Daneben Anstieg
Grundfreibetrag und Eckwert Spitzensteuersatz wie oben beschrieben.
- Abschaffung ?Mittelstandsbauch?: nur noch eine Progressionszone
- Abschaffung Solidaritätszuschlag?
/
Diese Angaben haben wir genau so in die Berechnungsformeln für die FDP
implementiert.
/?AFD:
- ?Der einkommensteuerliche Grundfreibetrag soll auf 15.000 Euro erhöht
werden? (Leitantrag Bundesparteitag Riesa, S.32).
- ?Die Freibeträge sollen indexiert werden, um auch zukünftig heimliche
Steuererhöhungen auszuschlieÿen. [?] Die korrespondierende Verschiebung
von weiteren Tarifeckwerten bis hin zum Spitzensteuersatz halten wir
ebenfalls für erforderlich? (ebenda). Da wir ausgehend vom Rechtsstand
2024 rechnen, in dem bei den Eckwerten bereits eine Inflationsanpassung
vorgenommen wurde, wurde keine weitere Anpassung vorgenommen. Allein der
Eckwert bei der Reichensteuer wurde 2024 nicht angepasst. Da im
Vorschlag aber von ?bis hin zum Spitzensteuersatz? die Rede ist, wurde
der Eckwert der Reichensteuer in unserer Umsetzung des AfD-Programms
(anders als bei Union und FDP) nicht erhöht.
- Werbungskostenpauschale steigt auf 2.000 Euro, [?]
- Abschaffung Solidaritätszuschlag?
/
Diese Angaben haben wir in unsere Berechnungen übernommen und das
Ergebnis grafisch dargestellt.
/?LINKE:
- Alle zu versteuernden Einkommen unter 16.800 Euro im Jahr bleiben
steuerfrei - das entspricht der Höhe unseres Modells des
Existenzminimums. Hohe Einkommen wollen wir stärker besteuern. Ab 70.000
Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr beträgt der Steuersatz 53
Prozent [?] Für die Reichensteuer fordern wir zwei Stufen: 60 Prozent
für Einkommen oberhalb von 260.533 Euro und 75 Prozent für Einkommen
oberhalb von 1 Million Euro zu versteuerndem Einkommen (Antrag
Wahlprogramm, S. 8).?
/
Auch diese Angaben haben wir für unsere Berechnungen genau so
übernommen. Außerdem haben wir die im Wahlprogramm der LINKEN
dokumentierten Pläne zur Bürgerversicherung für unsere Berechnungen
berücksichtigt (siehe unten).
/?BSW:
- ?Wir fordern eine deutliche Erhöhung des steuerlichen
Grundfreibetrages, der sich an der Armutsgefährdungsschwelle orientieren
sollte? (Wahlprogramm, S. 17). Wir haben auf Basis unserer Daten für
2024 eine Armutsrisikoschwelle von 16.600 Euro ermittelt und den
Grundfreibetrag auf diesen Wert erhöht.
- Wir wollen Einkommen bis zu 7.500 Euro brutto steuerlich entlasten
(Wahlprogramm, S. 16). Genaue Angaben liegen nicht vor. Wir haben einen
Steuertarif gewählt, um diesen Schwellenwert für die Entlastungswirkung
zu erreichen (unter Berücksichtigung des höheren Grundfreibetrags). Der
Schwellenwert für die Spitzensteuer liegt in unserem Tarif bei einem zu
versteuernden Einkommen von 56.630 Euro. Der Spitzen- und
Reichensteuersatz bleiben, ebenso wie die Eingangssteuersätze in den
beiden Progressionszonen, unverändert.?/
Diese Angaben des ZEW haben wir ergänzt bzw. korrigiert, weil die
prominent immer wieder geforderte und auch im Wahlprogramm des BSW
formulierte Steuerfreiheit einer Rente bis zu 2.000 Euro so vollkommen
ignoriert wird. Für unsere Berechnung haben wir als Kompromiss zwischen
?Armutsrisikoschwelle? und Steuerfreiheit für ein monatliches
Bruttoeinkommen von 2.000 Euro einen Grundfreibetrag von 18.000 Euro
gesetzt. Ebenso haben wir deutlich erhöhte Reichensteuersätze (etwa
entsprechend den Parametrisierungen der LINKEN) gesetzt, da das BSW
regelmäßig und vehement fordert, dass die allerreichsten Menschen einen
größeren Teil zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen sollen.
Für Berechnungen zu Einkommensteuerplänen, die angesichts des
Wahlprogramms des BSW plausibel erscheinen, haben wir also folgende
Eckwerte gesetzt:
- Grundfreibetrag: 18.000 Euro
- Spitzensteuersatz von 53 % ab 68.480 Euro
- 1. Reichensteuersatz mit 60 % ab 277.825 Euro zu versteuerndem
Einkommen (Eckwert unverändert zur Gesetzeslage, lediglich der
Prozentwert ist von 42 auf 60 % massiv angehoben)
- 2. Reichensteuersatz 75 % für Einkommen ab 1 Million Euro pro Jahr.
Dieser Eckwert und Prozentsatz orientiert sich am Konzept der LINKEN.
Jedoch wurden hier vor Erreichen eines Einkommens in Höhe sowohl des
Eckwertes des ersten Reichensteuersatzes als auch des zweiten
Progressionszonen eingesetzt, so dass z.B. jemand, der ein Einkommen von
990.000 Euro pro Jahr hat, auch schon für den Teil, der einem
Jahreseinkommen von 1 Million Euro nahekommt, fast exakt 75 % Steuer zu
zahlen hat. Im Konzept der LINKEN ist unseres Wissens vorgesehen, dass
solche Einkommen mit maximal 60 % besteuert werden und erst der erste
Euro, der über ein Einkommen von 1 Million Euro hinausgeht, mit 75 %
besteuert wird.
Zusätzlich ist, weil diese Parteien beide die Einführung einer
Bürgerversicherung fordern, in die jeder von seinem gesamten Einkommen
einen gleichen Prozentsatz einzahlt, sowohl für DIE LINKE als auch für
das BSW eine solche geänderte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
parametrisiert:
Die Beitragsbemessungsgrenzen sind vollständig gestrichen. Der
Prozentsatz für die Krankenversicherung ist von 8,55 Prozent (derzeitige
Gesetzeslage incl. Zusatzbeitrag) auf 6,65 Prozent gesenkt. Unterm
Strich würde sich für die Sozialversicherungen aber ein mittlerer
zweistelliger Milliardenbetrag an Mehreinnahmen ergeben. Denn Einnahmen
auch von sehr hohen Einkommen, auf die zurzeit per Gesetz verzichtet
wird, kämen dazu.
Wir werden eine Website www.entlastung2025.de als Unterseite der
ABSP-Homepage einrichten. Hier sollen viele weitere Informationen rund
um das von uns zur Verfügung gestellte Diagramm versammelt sein. Unter
anderem sollen dort auch unsere Berechnungswerkzeuge zum Download
bereitstehen. So kann jeder den Weg zu den von uns vorgestellten
Ergebnissen und die zugrundeliegenden Daten in Augenschein nehmen und
die Ergebnisse überprüfen. Vielleicht möchte ja auch jemand auf dieser
oder einer selbst entwickelten Grundlage weitere Untersuchungen rund um
das Thema Entlastung der Normalverdiener und Finanzierung unseres
Staates anstellen.
Mit solidarischen Grüßen
Thomas Elstner, Teimour Khosravi, Inge Mohr-Simeonidis, Peter Moser,
Edgar Schu, Walter Michael Wengorz, Helmut Woda
*Kontaktdaten aller Kokreismitglieder:*
http://www.die-soziale-bewegung.de/kontakt.html
Vernetzungsbüro: Edgar Schu, edgar.schu at die-soziale-bewegung.de,
Tel.: 0551 20190386
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