From absp at die-soziale-bewegung.de Tue Feb 11 23:36:53 2025 From: absp at die-soziale-bewegung.de (Aktionsbuendnis Sozialproteste) Date: Tue, 11 Feb 2025 23:36:53 +0100 Subject: [ABSP] =?utf-8?q?Wie_viel_mehr_Netto_f=C3=BCr_wen=3F_-_Widerstan?= =?utf-8?q?d_gegen_Aufr=C3=BCstung_und_Sozialabbau?= Message-ID: <7ea56bd6-3ae8-4d35-91a8-094a431974c6@die-soziale-bewegung.de> # Rundmail des Aktionsbündnisses Sozialproteste (ABSP) am 11. Januar 2025 # *Wie viel mehr Netto für wen? **Widerstand gegen Aufrüstung und Sozialabbau *** ABSP-Logo Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Jahr 2009 als Teil der Bündnisplattform für 500 Euro Hartz-IV-Eckregelsatz und 10 Euro steuerfreien Mindestlohn begonnen, das steuerliche Existenzminimum, nämlich den Grundfreibetrag der Einkommensteuer, zu thematisieren. Nach mehreren Jahren der Aktivität und vielen Aktionstagen für dieses Ziel wurden im Jahr 2014 im Auftrag der Plattform alle Abgeordneten des Bundestags angeschrieben. Damals gaben die fachpolitischen Sprecher aller Bundestagsfraktionen noch ausschließlich ablehnende Antworten: https://web.archive.org/web/20170628215903/http://www.mindestlohn-10-euro.de/2014/11/07/aufforderung-an-alle-mdbs-sich-fuer-steuerfreiheit-des-mindestlohns-einzusetzen/ Jetzt, 2025, fordern alle Parteien eine mehr oder weniger starke Erhöhung des Grundfreibetrages. Wir als Sozialproteste haben diesen Gedanken im Kampf gegen die Überbesteuerung der Erwerbstätigen mit aller Vehemenz in die Welt getragen. Umso mehr stehen wir jetzt in der Verantwortung, die aktuellen Entwicklungen sehr genau im Auge zu behalten. Wir haben in Form der folgenden Grafik mit unseren Mitteln und nach bestem Wissen und Gewissen die Einkommensteuerkonzepte von sieben zur Wahl stehenden Parteien sichtbar gemacht. Da es um das verbleibende Netto geht, haben wir auch ggf. vorhandene Pläne für eine Bürgerversicherung berücksichtigt. Bildunterschrift: Entlastung bzw. Mehrbelastung laut den Wahlprogrammen der verschiedenen Parteien in verschiedenen Einkommensbereichen. Positive Werte bedeuten mehr Euro am Ende des Jahres auf dem eigenen Konto, negative Werte (hier ggf. bei entsprechend hohem Bruttoeinkommen zu sehen) weniger Euro ? alles im Vergleich zu aktuell gültigen Steuern und Abgaben. Eigene Darstellung. Weitere Erläuterungen im Text. Quellen siehe am Ende des Textes. Einige Parteien beabsichtigen ganz unserer Intention folgend, mehr oder weniger deutlich die Steuerlast von den Normalverdienenden auf Menschen mit sehr hohen Einkommen und auf große Unternehmen zu verlagern. Sie wollen eine Vermögensteuer erheben, Kapitalerträge genauso besteuern wie Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die Körperschaftsteuer und Steuer auf große Erbschaften erhöhen. So könnte die öffentliche Infrastruktur, Gesundheit, Bildung und der Sozialstaat wieder besser finanziert werden. Dies liegt zweifellos im Interesse aller Erwerbstätigen und auch der Erwerbslosen. Gleichzeitig könnte, wenn der politische Wille besteht, der Teil, den Niedrig- und Normalverdiener von ihrem Bruttoeinkommen abgeben müssen, deutlich reduziert werden. Dazu müsste der Bundestag lediglich Änderungen in der Einkommensteuerformel beschließen. In der Grafik sind Entlastungen als positive Werte (Kurve über der Null-Linie) und Mehrbelastungen als negative Werte eingezeichnet. Damit die Verhältnisse im wichtigen Bereich der Normalverdiener im Detail zu erkennen sind (welche Partei will für welchen Einkommensbereich wie viel Euro Entlastung pro Jahr?), haben wir auf eine Auftragung der Werte über 10.000 EUR brutto pro Monat verzichtet. Die Einkommensteuer ist die Steuer, die * dem größten Teil der Bevölkerung mit der Gehaltsabrechnung am Ende jedes Monats präsent ist und * traditionell durch den Gesetzgeber in ihrem Verlauf je nach Bruttoeinkommen durch die Wahl des Grundfreibetrags und der sich daran anschließenden Progressionszonen am punktgenauesten gestaltet werden kann. Auch in den Wahlprogrammen zu dieser Bundestagswahl spiegeln sich schon in den Einkommensteuerkonzepten der jeweiligen zur Wahl stehenden Parteien ihre Prioritäten wider: Soll vor allem das Leben der großen Mehrheit der abhängig Beschäftigten und aller anderen Menschen verbessert werden, die um ihr Existenzminimum kämpfen? Oder sollen am meisten doch nur die reichsten Menschen und die größten Unternehmen begünstigt werden? *Gegen Aufrüstung, Kriegsvorbereitung und Sozialabbau* Einige Fraktionen verteilen die Steuerentlastung mit Hilfe eines höheren Grundfreibetrags der Einkommensteuer ?mit der Gießkanne? und wollen weiter, wie schon in der Vergangenheit, vor allem die Bestverdienenden entlasten ? Entlastung bei den Normalverdienenden sehen sie nur in geringem Maß vor. Die Entlastung soll bei diesen Konzepten mit dem ursprünglichen Einkommen (Bruttoeinkommen) kontinuierlich steigen, ohne dass bei sehr hohen Einkommen durch höhere Spitzensteuersätze gegengesteuert wird. Das Resultat solcher Konzepte: Wer hat, dem wird noch mehr gegeben. Es gäbe noch weniger Geld in den öffentlichen Kassen als jetzt schon. Man findet sie in der deutlichsten Form bei der CDU, der FDP und der AFD. Frappierenderweise wollen gerade einige dieser Parteien den Rüstungsetat massiv aufstocken. Zusätzlich dazu, dass sie weniger Einnahmen für die öffentlichen Kassen vorsehen, wollen sie also gleichzeitig irrsinnige Summen ins Militär stecken. Es ist klar, auf was für Kürzungen im Sozialstaat das hinauslaufen muss, was für Zeiten also auf uns alle und vor allem auf diejenigen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, zukommen sollen! Zwei Wochen vor der Bundestagswahl 2025 wollen wir daher unseren Beitrag für einen genaueren Blick auf die Entlastungsforderungen der verschiedenen Parteien ermöglichen. *Bürgerversicherung* Zusätzlich sollten für Parteien, die eine Bürgerversicherung vorsehen, auch diese Änderungen in der Abgabenlast berücksichtigt werden. Durch den Wegfall der Beitragsbemessungsgrenzen und die Tatsache, dass jeder von seinem Einkommen den gleichen, aber reduzierten Prozentsatz zu den Sozialversicherungen beitragen soll, werden niedrige und mittlere Einkommen zusätzlich entlastet, hohe Einkommen aber mehr belastet. Für die Darstellung der Effekte unterschiedlicher Einkommensteuermodelle und der Regelungen für die Sozialversicherungen hat unser Mitstreiter und langjähriges Kokreismitglied Edgar Schu mit Hilfe von Excel-Tabellenkalkulationen, unterstützt durch Makros, die die eigentliche Berechnung der Steuerprogression ermöglichen, berechnet, wie viel Netto einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von seinem Arbeitnehmerbrutto nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommensteuer nach den Plänen einer jeweiligen Partei verbleiben. Mit diesem Wertepaar, Arbeitnehmerbrutto und verbleibendes Nettogehalt, das auf sein Konto überwiesen wird, ist ein Großteil der Bundesbürger regelmäßig zum Monatsende konfrontiert. Wie würde die Gehaltsrechnung sich beim jeweiligen Bruttomonatseinkommen ändern, wenn das Einkommensteuerkonzept einer jeweiligen Partei Regierungspolitik würde? Die hier vorgestellten Berechnungen und die grafische Darstellung beziehen sich zur besseren Übersichtlichkeit ausschließlich auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die als alleinstehende Personen besteuert werden. Eine Quelle, auf die sich die Berechnungen beziehen, die aber teilweise mit eigenen Recherchen ergänzt wurde, ist ein Gutachten des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) vom Januar 2025: https://ftp.zew.de/pub/zew-docs/gutachten/Bundestagswahlprogramme_ZEW_2025.pdf Zum Punkt Einkommensteuer findet man in diesem ZEW-Gutachten folgende Angaben: /?SPD: In Anlehnung an Stefan Bach (DIW Berlin)a und an ein uns vorliegendes SPD-Papier umgesetzt als Anstieg des Grundfreibetrags und des Eckwerts der zweiten Progressionszone um je 1.446 Euro (auf 13.230 Euro bzw. 18.451 Euro zu versteuerndes Einkommen), Spitzensteuersatz von 45 % ab 77.021 Euro zu versteuerndem Einkommen (statt 42 % ab 66.760 Euro) und Reichensteuersatz von 47 % ab 210.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (statt 45 % ab 277.825 Euro). [?] Erhöhung des Freibetrags beim Solidaritätszuschlag von 18.130 Euro auf 21.189 Euro. Das entspricht im Grundtarif einem zu versteuernden Einkommen von 77.021 Euro [?]?/ Diese Angaben wurden exakt so in unsere Berechnungsinstrumente übernommen und das Ergebnis grafisch dargestellt. /?Union: - ?Einkommen entlasten. Dazu flachen wir den Einkommensteuertarif schrittweise spürbar ab und erhöhen den Grundfreibetrag. Die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz erhöhen wir deutlich? (Wahlprogramm, S. 12). Umgesetzt als Anstieg Grundfreibetrag um 100 Euro, Einstiegssteuersatz in der 2. Progressionszone 21 % statt 23,97% (wie bei Stefan Bach a), Beginn Spitzensteuersatz bei 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. [?] - ?Steigende Preise dürfen nicht zu höherer Einkommensteuerlast führen. Deshalb passen wir den Einkommensteuertarif regelmäßig an die Inflation an und gleichen so die kalte Progression aus. Dabei berücksichtigen wir auch alle inflationssensiblen Abzugsbeträge? (Wahlprogramm, S. 12). Umgesetzt im Rechtsstand 2024 als Erhöhung Eckwert Reichensteuer um 6,3 %, entspricht dem Anstieg beim Beginn der beiden Progressionszonen zwischen 2023 und 2024. - Abschaffung Solidaritätszuschlag?/ Auch diese Angaben haben wir für unsere Berechnungen und grafische Darstellung exakt so übernommen. /?Grüne: ?- Den Grundfreibetrag erhöhen wir. Den Solidaritätszuschlag werden wir in den Einkommensteuertarif integrieren? (Wahlprogramm, S. 32). Die genauen Pläne zur Ausgestaltung sind uns nicht bekannt. Wir setzen eine Variante um, mit der annähernd Aufkommensneutralität erreicht wird: Abschaffung des Solidaritätszuschlags, im Gegenzug Anhebung der Spitzensteuersatzes auf 46,5 % (ab 73.500 Euro) und des Reichensteuersatzes auf 50 % (ab 250.000 Euro). Zwischen Spitzensteuer und Reichensteuer gilt ab 100.000 Euro ein Steuersatz von 48 %. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.500 Euro. [?] - Werbungskostenpauschale steigt auf 1.500 Euro.? / Diese die Einkommensteuer betreffenden Angaben haben wir in unsere Berechnungen so aufgenommen und das Ergebnis grafisch dargestellt. /?FDP: - Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 1.000 Euro - Spitzensteuersatz greift erst ab 96.600 Euro zu versteuerndem Einkommen - ?Freibeträge und Eckwerte der Einkommensteuer automatisch an die allgemeine Preisentwicklung anpassen (Tarif auf Rädern)? (Wahlprogramm, S. 13). Umgesetzt im Rechtsstand 2024 als Erhöhung Eckwert Reichensteuer um 6,3 %, entspricht dem Anstieg beim Beginn der beiden Progressionszonen zwischen 2023 und 2024. Daneben Anstieg Grundfreibetrag und Eckwert Spitzensteuersatz wie oben beschrieben. - Abschaffung ?Mittelstandsbauch?: nur noch eine Progressionszone - Abschaffung Solidaritätszuschlag? / Diese Angaben haben wir genau so in die Berechnungsformeln für die FDP implementiert. /?AFD: - ?Der einkommensteuerliche Grundfreibetrag soll auf 15.000 Euro erhöht werden? (Leitantrag Bundesparteitag Riesa, S.32). - ?Die Freibeträge sollen indexiert werden, um auch zukünftig heimliche Steuererhöhungen auszuschlieÿen. [?] Die korrespondierende Verschiebung von weiteren Tarifeckwerten bis hin zum Spitzensteuersatz halten wir ebenfalls für erforderlich? (ebenda). Da wir ausgehend vom Rechtsstand 2024 rechnen, in dem bei den Eckwerten bereits eine Inflationsanpassung vorgenommen wurde, wurde keine weitere Anpassung vorgenommen. Allein der Eckwert bei der Reichensteuer wurde 2024 nicht angepasst. Da im Vorschlag aber von ?bis hin zum Spitzensteuersatz? die Rede ist, wurde der Eckwert der Reichensteuer in unserer Umsetzung des AfD-Programms (anders als bei Union und FDP) nicht erhöht. - Werbungskostenpauschale steigt auf 2.000 Euro, [?] - Abschaffung Solidaritätszuschlag? / Diese Angaben haben wir in unsere Berechnungen übernommen und das Ergebnis grafisch dargestellt. /?LINKE: - Alle zu versteuernden Einkommen unter 16.800 Euro im Jahr bleiben steuerfrei - das entspricht der Höhe unseres Modells des Existenzminimums. Hohe Einkommen wollen wir stärker besteuern. Ab 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr beträgt der Steuersatz 53 Prozent [?] Für die Reichensteuer fordern wir zwei Stufen: 60 Prozent für Einkommen oberhalb von 260.533 Euro und 75 Prozent für Einkommen oberhalb von 1 Million Euro zu versteuerndem Einkommen (Antrag Wahlprogramm, S. 8).? / Auch diese Angaben haben wir für unsere Berechnungen genau so übernommen. Außerdem haben wir die im Wahlprogramm der LINKEN dokumentierten Pläne zur Bürgerversicherung für unsere Berechnungen berücksichtigt (siehe unten). /?BSW: - ?Wir fordern eine deutliche Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages, der sich an der Armutsgefährdungsschwelle orientieren sollte? (Wahlprogramm, S. 17). Wir haben auf Basis unserer Daten für 2024 eine Armutsrisikoschwelle von 16.600 Euro ermittelt und den Grundfreibetrag auf diesen Wert erhöht. - Wir wollen Einkommen bis zu 7.500 Euro brutto steuerlich entlasten (Wahlprogramm, S. 16). Genaue Angaben liegen nicht vor. Wir haben einen Steuertarif gewählt, um diesen Schwellenwert für die Entlastungswirkung zu erreichen (unter Berücksichtigung des höheren Grundfreibetrags). Der Schwellenwert für die Spitzensteuer liegt in unserem Tarif bei einem zu versteuernden Einkommen von 56.630 Euro. Der Spitzen- und Reichensteuersatz bleiben, ebenso wie die Eingangssteuersätze in den beiden Progressionszonen, unverändert.?/ Diese Angaben des ZEW haben wir ergänzt bzw. korrigiert, weil die prominent immer wieder geforderte und auch im Wahlprogramm des BSW formulierte Steuerfreiheit einer Rente bis zu 2.000 Euro so vollkommen ignoriert wird. Für unsere Berechnung haben wir als Kompromiss zwischen ?Armutsrisikoschwelle? und Steuerfreiheit für ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.000 Euro einen Grundfreibetrag von 18.000 Euro gesetzt. Ebenso haben wir deutlich erhöhte Reichensteuersätze (etwa entsprechend den Parametrisierungen der LINKEN) gesetzt, da das BSW regelmäßig und vehement fordert, dass die allerreichsten Menschen einen größeren Teil zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen sollen. Für Berechnungen zu Einkommensteuerplänen, die angesichts des Wahlprogramms des BSW plausibel erscheinen, haben wir also folgende Eckwerte gesetzt: - Grundfreibetrag: 18.000 Euro - Spitzensteuersatz von 53 % ab 68.480 Euro - 1. Reichensteuersatz mit 60 % ab 277.825 Euro zu versteuerndem Einkommen (Eckwert unverändert zur Gesetzeslage, lediglich der Prozentwert ist von 42 auf 60 % massiv angehoben) - 2. Reichensteuersatz 75 % für Einkommen ab 1 Million Euro pro Jahr. Dieser Eckwert und Prozentsatz orientiert sich am Konzept der LINKEN. Jedoch wurden hier vor Erreichen eines Einkommens in Höhe sowohl des Eckwertes des ersten Reichensteuersatzes als auch des zweiten Progressionszonen eingesetzt, so dass z.B. jemand, der ein Einkommen von 990.000 Euro pro Jahr hat, auch schon für den Teil, der einem Jahreseinkommen von 1 Million Euro nahekommt, fast exakt 75 % Steuer zu zahlen hat. Im Konzept der LINKEN ist unseres Wissens vorgesehen, dass solche Einkommen mit maximal 60 % besteuert werden und erst der erste Euro, der über ein Einkommen von 1 Million Euro hinausgeht, mit 75 % besteuert wird. Zusätzlich ist, weil diese Parteien beide die Einführung einer Bürgerversicherung fordern, in die jeder von seinem gesamten Einkommen einen gleichen Prozentsatz einzahlt, sowohl für DIE LINKE als auch für das BSW eine solche geänderte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge parametrisiert: Die Beitragsbemessungsgrenzen sind vollständig gestrichen. Der Prozentsatz für die Krankenversicherung ist von 8,55 Prozent (derzeitige Gesetzeslage incl. Zusatzbeitrag) auf 6,65 Prozent gesenkt. Unterm Strich würde sich für die Sozialversicherungen aber ein mittlerer zweistelliger Milliardenbetrag an Mehreinnahmen ergeben. Denn Einnahmen auch von sehr hohen Einkommen, auf die zurzeit per Gesetz verzichtet wird, kämen dazu. Wir werden eine Website www.entlastung2025.de als Unterseite der ABSP-Homepage einrichten. Hier sollen viele weitere Informationen rund um das von uns zur Verfügung gestellte Diagramm versammelt sein. Unter anderem sollen dort auch unsere Berechnungswerkzeuge zum Download bereitstehen. So kann jeder den Weg zu den von uns vorgestellten Ergebnissen und die zugrundeliegenden Daten in Augenschein nehmen und die Ergebnisse überprüfen. Vielleicht möchte ja auch jemand auf dieser oder einer selbst entwickelten Grundlage weitere Untersuchungen rund um das Thema Entlastung der Normalverdiener und Finanzierung unseres Staates anstellen. Mit solidarischen Grüßen Thomas Elstner, Teimour Khosravi, Inge Mohr-Simeonidis, Peter Moser, Edgar Schu, Walter Michael Wengorz, Helmut Woda *Kontaktdaten aller Kokreismitglieder:* http://www.die-soziale-bewegung.de/kontakt.html Vernetzungsbüro: Edgar Schu, edgar.schu at die-soziale-bewegung.de, Tel.: 0551 20190386 Homepage des Aktionsbündnisses Sozialproteste: http://www.die-soziale-bewegung.de +-------------------------------------------------------------+ Sämtliche Teile der Rundmails des ABSP dürfen weitergeleitet und auch auf anderen Websites veröffentlicht werden. 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