[Postfixbuch-users] Rechtslage

Andreas Delleske delleske at vauban.de
So Sep 9 10:23:55 CEST 2007


Hallo Thomas,

> Wie sind denn nun die aktuellen rechtlichen Vorschriften und
> Vorraussetzungen für den Betrieb von Mailservern.

Soweit ich weiß gibt es kein Gesetz für Mailserver. Also gilt

- Datenschutzregeln
- Post- und Fernmeldegeheimnis
- Der Abhörzwang, aber wohl nur bei großen Providern

Die Datenschutzregeln besagen, daß man nur diejenigen personenbezogene
Daten (wozu schon die Mailadresse klar gehört, aber natürlich auch die
Mails und wahrscheinlich auch IPs) speichern darf (Logfil!) die zur
Erbringung der Leistung nötig sind.

Ob ein Logfile zur Erbringung der Gesamtleistung nötig ist (ich denke
ja, sofern es nicht unendlich lange aufbewahrt wird) müssen wohl
Gerichte entscheiden.

Zum Speichern der Daten benötigt man auf jeden Fall die dokumentierte
Einwilligung des Kunden in die Speicherung. Er muß über den Umfang der
Speicherung informiert werden. (Teledienste- und Mediengesetz)

Ohne daß der Kunde eingewilligt hat, darf man wohl auch keine Mails
kopieren, was wohl bei jedem Backup notwendigerweise geschieht.

Würde man eine Mail verschwinden lassen, wäre das ein großer Einrgriff
in das Postgeheimnis und mit hohen Strafen belegt. Das ist aber das,
was die meisten Provider jeden Tag mit SPAM tun. Ich denke, die tun
das im Moment ohne Rechtsgrundlage, weshalb ich entweder direkt beim
Empfang ablehne oder auch wirklich zustelle. Bei mir verschwindet nix
(auch wenn Spamfilterung "gut gemeint" ist).

Das Problem ist folgendes: Angenommen es kommt mal eine ganz wichtige
Mail weg und es ensteht ein Schaden, dann wird natürlich vom
Rechtsanwalt als erstes der Provider rangenommen der die Mail gelöscht
hat. Der müßte nun vor Gericht nachweisen können, warum und daß der
Spamfilter die Mail gelöscht hat - wohl ein aussichtsloses
Unterfangen. Bei der internetblinden Justiz die wir noch haben wird
man nie ganz vom Verdacht loskommen man hätte die Mail verschwinden
lassen können (Zumal man das per Root ja wirklich immer kann).

Wenn ich dagegen im Protokoll nachlesen kann, der Mailserver selbst
hat entschieden: zugestellt oder abgelehnt, stehe ich wohl wesentlich
besser da. Im Notfall können die Protokolle des sendenden und des
empfangenden Mailservers verglichen werden (wenn die Gerichte so
schnell arbeiten würden, daß die Logs noch da sind). Es reicht aber
wohl darzulegen daß es so ist.

Auch hier ist es wohl dem einzelnen Richter überlassen was er denkt -
da gibt es noch nicht viele Urteile. Und jedes Urteil handelt in der
Regel über einen Einzelfall, in der Begründung kann man dann immer
nachlesen wie weit der Richter seine Meinung gefasst wissen will.

Da ich mich nicht zum Spielball halbinformierter Justiz machen will,
lehne ich entweder sofort ab oder stelle eben zu.

Ich denke der Kunde muß in jedem Fall über die Spamfilterung (und
deren Art) informiert sein und einverstanden sein! Auch das muß
dokumentiert sein.

-- 
Gruß
Andreas



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