From cecile.lecomte at gmx.de Sat Sep 25 01:40:57 2010 From: cecile.lecomte at gmx.de (Eichhoernchen) Date: Sat, 25 Sep 2010 01:40:57 +0200 Subject: [Gen-Info] Feldbefreierin legt Revision ein - interessanter Beschluss zur Pflichtverteidigung im Revisionsverfahren Message-ID: <4C9D3709.9040902@gmx.de> Hello Ich leite euch unten meine nächtliche PM zu meiner nun endlich eingereichten Revision ein. Habe ein bisschen gebraucht, bis ich alles online gestellt habe... Für die Menschen, die alles nicht lesen, die wichtigen Links vorab sagt Bescheid, wenn die Links nicht klappen, ich machen manchmal Fehler bei der Homepagegestaltung ... Urteil des Landgerichts Würzburg gegen mich (pdf): http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/urteil-LG-wuerzburg-feldbefreiung-kitzingen08-lecomte.pdf Beschluss des Oberlandesgerichtes Bamberg zur Gewährung der Pflichtverteidigung für das Revisionsverfahren (pdf) ich habe dies erfolgreich bis vorm OLG erkäpft und ich denke, der Beschluss hat für anderen Prozessen egal weswegen durchaus Bedeutung - ihr könnt selsbt lesen... Aus diesem Grund habe ich doch kein Soligeld für die Revision bezahlt. Pflichtverteidigung heisst, dass der Anwalt vom Staat bezahlt wird... ich kann trotzdem den Anwalt auswählen... http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/OLG-BA-Pflichvert-Revision-Feldbefreiung-%20Az-1Ws499_10.pdf Revisionsbegründung der Verteidigung (pdf) Ich habe die Revision mit RA Döhmer zusammen geschrieben und mit Hilfe von Jörg. Danke!!!! Ich habe dabei viel gelernt. Mal sehen was wird, grosse Hofnung habe ich ja nicht, erwarte nicht viel von Gerichten... aber aus Prinzip... und wir haben doch einiges an Gründe für die Revision gefunden! http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/Revisionsbegruendung-OLGBamberg-genfeld-Kitzingen.pdf ich hoffe es ist für andere Betroffenen in Würzburg und anderswo, die Revision einlegen, nützlich... Eichhörnchen Grüße Cécile -------- Message original -------- Pressemitteilung: Feldbefreierin legt Revision beim OLG Bamberg ein - Ausführliche Revisionsbegründung eingereicht - Etappensieg für Feldbefreierin vor dem OLG Weil sie keine andere Möglichkeiten sahen, die unmittelbar bevorstehenden Gefahren der Gentechnik abzuwenden, griffen ca. 60 GentechnikgegnerInnen zur Tat: Am 29. Juni 2008 befreiten sie in der Nähe von Kitzingen durch Ausreißen der Pflanzen ein mit Genmais MON 810 bestelltes Feld. Es folgten Anzeigen wegen Sachbeschädigung. Zwei Jahre später wurde ende Juni 2010 das erste Urteil - 45 Tagessätze - gegen Feldbefreierin Cécile Lecomte vor dem Würzburger Landgericht gesprochen. Die kämpferische Aktivistin zieht vor der nächsten Instanz. Anfang der woche reichte sie ihre zusammen mit ihrem Rechtsanwalt geschriebene Revisionsbegründung beim Oberlandesgericht ein. Zuvor hatte sie ihr Recht auf der Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das Revisionsverfahren erkämpft und vor dem Beschwerdegericht einen Etappensieg verbucht. Das OLG Bamberg hob in einem Beschluss von grundsätzlicher Bedeutung eine Entscheidung des Landesgerichts Würzburg auf und stärkte die Rechte von Angeklagten ohne Verteidiger. Vor dem Landgericht verteidigte sich die junge Französin selbst - unterstützt wurde sie von einem befreundeten Aktivisten,der als ihr Rechtsbeistand vom Gericht genehmigt worden war. Weil vor einem Revisionsgericht ein Angeklagter nicht ohne Verteidiger ziehen darf, beantragte Lecomte für das Revisionsverfahren die Pflichtverteidigung. Richter am Landgericht Würzburg Dr. Hess lehnte ihren Antrag ab. Auf der Beschwerde der Angeklagten hin, hob das Oberlandesgericht den Beschluss und verfügte die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das Revisionsverfahren. Unter anderem auf Grund der hohen Formalisierung des Revisionsrechts und der Schwierigkeit der materiellen Rechtslage. Schwierig gestaltet sich der Rechtslage auf jeden Fall. In der Hauptverhandlung stellte die Angeklagte über 30 ausführlich begründete Beweisanträge, die überwiegend die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes (§ 34 StGB) betrafen. Das Landgericht gab der Angeklagten in vielen Punkten Recht.Es sah die Gefahren der Gentechnik für Mensch und Umwelt als gegeben an, nahm der Angeklagten ab, dass sie von einem Notstand ausgegangen sei. Das Landgericht urteilte allerdings, die Voraussetzung für einen Freispruch nach dem § 34 StGB hätten nicht vorgelegen, weil die Angeklagte nicht das mildeste Mittel angewendet habe. Diese Einschätzung rügt nun die Feldbefreierin in ihrer Revision. "Im Urteil sind Feststellungen zu finden, die ohne Beweiserhebung zu Stande gekommen sind. Das Landgericht behauptet, die Gefahr hätte mit einem legalen Mittel, nämlich einer Menschenkette, abgewendet werden können. Darüber wurde allerdings kein Beweis erhoben und es müsste doch dem Gericht einleuchten, dass eine Menschenkette nicht geeignet ist, den Pollenflug - also die Gefahr einer Verseuchung - aufzuhalten! Und weil es mir nicht nachgewiesen wurde, dass ich nicht das mildeste Mittel angewandt habe, um die Gefahr abzuwenden, hätte mich das Gericht freispreche müssen! Es gilt ja vor Gericht das Prinzip "in dubio pro reo"; im Zweifelfall für den Angeklagten" Cécile Lecomte kritisiert weiter die außergewöhnliche Schärfe des Urteils, was gegen sie gesprochen wurde. Im seinem Urteil ließ das Landgericht, in der Vergangenheit gegen die Aktivistin geführte und eingestellte Verfahren strafverschärfend einfließen. Das Verlesen dieser Informationen über ihr Vorleben war allerdings nach Meinung der Angeklagten rechtswidrig weil es sich um keine Verurteilungen handelt, die Angeklagte ist nicht vorbestraft gewesen - Andere nicht vorbestrafte FeldbefreierInnen haben wegen der selben Handlung in den nachfolgenden Verfahren zwischen 15 und 25 Tagessätze erhalten - nicht 45 wie im Fall Lecomte. Die streitbare Französin mit Spitznamen Eichhörnchen ist oft dabei, wenn irgendwo in der Republik gegen Umweltzerstörungen protestiert wird. Manchmal auf dem Acker, auf der Straße, oft hoch in den Bäumen oder an Gebäudefassaden. Sie vermutet, dass die Höhe des Urteils als eine Art "Politzuschlag" für ihren unbequemen Protest gedacht war. Eichhörnchen, den 25. September 2010 Weitere Informationen: Urteil des Landgerichts Würzburg gegen Cécile Lecomte (pdf): http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/urteil-LG-wuerzburg-feldbefreiung-kitzingen08-lecomte.pdf Beschluss des Oberlandesgerichtes Bamberg zur Gewährung der Pflichtverteidigung für das Revisionsverfahren (pdf): http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/OLG-BA-Pflichvert-Revision-Feldbefreiung-%20Az-1Ws499_10.pdf Revisionsbegründung der Verteidigung (pdf): http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/Revisionsbegruendung-OLGBamberg-genfeld-Kitzingen.pdf -------------- nächster Teil -------------- Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt... URL: -------------- nächster Teil -------------- Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt... 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