From 078222664-0001 at t-online.de Wed May 9 21:43:24 2007 From: 078222664-0001 at t-online.de (Klaus Schramm) Date: Wed, 9 May 2007 21:43:24 +0200 Subject: [Gen-Info] Epochales Urteil Message-ID: <1Hls4K-0nCeZs0@fwd28.sul.t-online.de> Hallo Leute! Dieses Urteil hat die Durchschlagkraft, den Vormarsch von Gen-Food in Deutschland zu brechen. Voraussetzung ist allerdings, daß es juristisch Bestand hat. Bei einem Verwaltungsgerichts-Urteil stehen hierfür die Chancen allerdings gut. Möglicherweise steht dieses Urteil - und insbesondere die darin enthaltene In-die-Pflicht-Nahme des Landes Bayern - hinter der Blitzentscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz, wonach ab sofort Verkauf der Gen-Mais MON 810 nicht mehr verkauft werden darf. Verwirrung herrscht momentan noch in der Frage, ob nun die Felder, auf denen MON 810 bereits in den letzten Wochen ausgesät wurde, umgepflügt werden müssen... Ciao Klaus Schramm klaus.schramm at bund.net 8.05.2007 Pressemitteilung vom 08.05.2007 Verwaltungsgericht verbietet Blüte von gentechnisch verändertem Mais Ein Imker aus dem Landkreis Donau-Ries erzeugt Honig zum Eigenverbrauch und zum Verkauf. Im Jahr 2005 stellte er in dem von seinen Bienen gesammelten Pollen Erbgut von gentechnisch verändertem Mais fest. Für das Jahr 2007 wurden in einer Entfernung von 1500 bis 2200 m vom Bienenhaus des Imkers entfernt Anbauflächen für gentechnisch veränderten Mais der Linie MON 810 gemeldet. Der Imker rief daraufhin das Verwaltungsgericht Augsburg an und beantragte, die Landwirtschaftsverwaltung des Freistaates Bayern als Betreiberin des Maisanbaus zu verpflichten, für das Anbaujahr 2007 geeignete Maßnahmen zu treffen, damit der vom Antragsteller produzierte Honig nicht infolge des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais seine Verkehrs- und Verbrauchsfähigkeit verliert. Das Verwaltungsgericht Augsburg verpflichtete mit Beschluss vom 4. Mai 2007 die Landwirtschaftsverwaltung, den gentechnisch veränderten Mais vor der Blüte zu ernten oder die Pollenfahnen der Maispflanzen während der Blütezeit abzuschneiden. Durch den Maisanbau der Landwirtschaftsverwaltung gelangten Pollen von Maispflanzen der Linie MON 810 in den Honig des Antragstellers. Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Organismen enthalte, sei ein gentechnisch verändertes Lebensmittel im Sinne der einschlägigen Verordnung der Europäischen Gemeinschaft. Damit sei er weder verkehrsfähig noch verbrauchsfähig. Dadurch werde der Antragsteller in seinen Rechten auf Schutz seiner Gesundheit und in seinem Recht auf gentechnikfreie Wirtschaftsweise verletzt. Demgemäß sei die Landwirtschaftsverwaltung zu verpflichten, Schutzmaßnahmen gegen eine Beeinträchtigung der Imkereiprodukte des Antragstellers zu treffen. Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4.5.2007, Az. Au 7 E 07.259 http://www.vgh.bayern.de/VGAugsburg/documents/Genmais.doc