From 078222664-0001 at t-online.de Sat Dec 9 19:10:09 2006 From: 078222664-0001 at t-online.de (Klaus Schramm) Date: Sat, 9 Dec 2006 19:10:09 +0100 Subject: [Gen-Info] Pro-Gentechnik-Initiative im EU-Parlament Message-ID: <1Gt6eH-2KE9Q30@fwd30.sul.t-online.de> Hallo Leute! Hier ein - leider ein wenig verspätet - weitergeleiteter Artikel zur Entwicklung im Europaparlament. Sehr lesenswert! Ciao Klaus Schramm klaus.schramm at bund.net Klaus Faißner 24.11.2006 Der Agrarausschuss des Europaparlamentes wird am Montag, den 27.11. über die endgültige Fassung eines Initiativberichtes des Agrarausschusses des EU-Parlamentes entscheiden. In weiterer Folge soll Ende Jänner das EU-Parlament darüber abstimmen - das genaue Prozedere ist am Ende des Textes zu finden. Der vorliegende Entwurf kann nur eine Deutung zulassen: Der Gentechnik soll zum Durchbruch verholfen werden. Link zum Entwurf [PDF, 14 S., 230 kB]: http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pr/635/635387/635387d e.pdf In diesem Initiativbericht ist u.a. die Rede davon, ... >> dass die Ausweitung des Anbaus von Gentechnik-Pflanzen auch im Hinblick auf das Lissabon-Ziel der Schaffung von 20 Mio. neuen Arbeitsplätzen zu sehen sei. Eine Untersuchung des Lehrstuhls für Unternehmensführung in Oldenburg/ Deutschland zeigte dieses Jahr, dass in Deutschland derzeit weniger als 500 Menschen in der privatwirtschaftlich finanzierten Agro-Gentechnik arbeiten und dass es auch bei einer Ausweitung des Anbaus zu keinen neuen Arbeitsplätzen kommen werde. >> dass "die moderne Biotechnologie dazu beitragen kann, den Herausforderungen von Armut, Bevölkerungswachstum und sich wandelnden Umweltbedingungen in den Entwicklungsländern zu begegnen". Das Gegenteil ist der Fall: In Indien bringen sich jedes Jahr tausende Bauern wegen Missernten im Gentechnik-Baumwollanbau um (siehe Bericht in der Süddeutschen Zeitung http://www.gene.ch/genpost/work/msg00208.html ). >> dass für das Gemeinschaftsrecht "unbedingt ein gemeinsamer Ansatz gefunden werden muss", um es in allen Mitgliedsstaaten einheitlicher zu gestalten, "insbesondere im Bereich der Koexistenz zwischen gentechnisch veränderten und konventionellen und ökologischen Kulturpflanzen". Damit wird der Startschuss zur flächendeckenden Kontamination gegeben. Die Wahlfreiheit, die hier gemeint ist, bezieht sich auf den Grenzwert bei der Kennzeichnung von 0,9 Prozent. Alles, was darunter liegt - auch Bio - gilt als gentechnikfrei nach der Sichtweise der EU-Kommission. >> dass "das Genehmigungsverfahren zu langsam und bürokratisch ist, was dazu beiträgt, dass die Europäische Union hinter ihren weltweiten Konkurrenten zurückgeblieben ist". Die "fortschrittlichen" nordamerikanischen Bauern werden dies als Hohn empfinden: Die Exportmärkte von Raps und Mais nach Europa brachen kurze Zeit nach der Einführung von Gentechnik-Pflanzen zusammen und gingen auf Null zurück. >> "Das bestehende komplizierte Verfahren zur Genehmigung neuer Biotechnologieerzeugnisse" wird ausdrücklich "bedauert" und betont, "dass das Vorsorgeprinzip nicht als Vorwand für die Verzögerung des Verfahrens dienen darf". Was soviel heißt, dass die Interessen der Gentechnik-Industrie höher zu bewerten sind als das Vorsorgeprinzip zum Schutze der Bevölkerung! >> In diesem Zusammenhang wird bezweifelt, dass Genehmigungsverfahren "stets auf rein objektiven wissenschaftlichen Kriterien und nicht politischen Standpunkten beruhen". 1.: Die überwiegende Mehrheit der EU-Bürger lehnt Gentechnik-Nahrung ab. Über diesen Willen der Bevölkerung wird bewusst hinweggegangen und es wird gezeigt, dass die Grundsäule einer jeden demokratischen Verfassung ("Alles Recht geht vom Volke aus") nichts zählt. 2.: Gerade wegen der wissenschaftlichen Kriterien ist die EU-Lebensmittelbehörde EFSA unter Dauerbeschuss gelangt: Alle Zulassungssanträge - die übrigens von den Gentechnik-Konzernen selbst eingereicht werden - wurden bisher durchgewinkt und die EFSA bricht selbst EU-Recht, indem sie keine Langzeitversuche über die gesundheitlichen Folgen von Gentechnik-Nahrung verlangt. Weltweit gibt es keinen einzigen solchen Langzeittest. Es erfolgt ein riesiger Feldversuch an Mensch und Tier mit zum Teil verheerenden Folgen wie dem Aufkommen von Superunkräutern oder dem Verlust einer ganzen Kuhherde eines hessischen Milchbauern nach der jahrelangen Verfütterung von Bt-176-Genmais, der ein Insektengift selbst produziert. >> Schließlich wird die WTO-Rechtssprechung als die maßgebliche betrachtet und damit auch die Aufhebung des Importverbots Österreichs für mehrere GVO begründet (dies soll ja am 13. Dezember im Ministerrat passieren). Damit stellt die EU die demokratisch nicht legitimierte Welthandelsorganisation WTO über die UNO, wo im Biosicherheits-Protokoll das Vorsorgeprinzip sehr wohl verankert ist. Das weitere Prozedere dieses Initiativberichtes ist folgendermaßen: Die endgültige Fassung wird - wie eingangs erwähnt - am kommenden Montag, den 27.11.06 beschlossen (österreichisches Ausschussmitglied ist Agnes Schierhuber, ÖVP), am 18. Dezember ist die Abstimmung im Agrarausschuss und am 31. Jänner 2007 ist die Abstimmung im EU-Parlament geplant. Ein Initiativbericht hat zwar keine gesetzgebende Funktion, kann aber sehr wohl die Richtung weisen. In diesem Fall vor allem deshalb, weil die EU-Kommission im März/April 2007 die neue Biotechnologie-Strategie bekanntgeben wird. Beste Grüße, Klaus Faißner Freier Journalist, Wien From 078222664-0001 at t-online.de Sat Dec 9 19:10:13 2006 From: 078222664-0001 at t-online.de (Klaus Schramm) Date: Sat, 9 Dec 2006 19:10:13 +0100 Subject: [Gen-Info] Fw: [WOZ] Schweiz: Forscher/innen unterlaufen das Gentech-Moratorium (fwd) References: Message-ID: <1Gt6eL-2KE9Q50@fwd30.sul.t-online.de> Hallo Leute! Hier ein sehr interessanter Artikel aus der Schweizer 'WOZ' zum dortigen Gen-Moratorium. Ciao Klaus Schramm klaus.schramm at bund.net AGRO-GENTECHNIK Die Weichen sind gestellt Das Nationale Forschungsprogramm 59 hätte das Freisetzungs-Moratorium nutzen können, um Risiken zu evaluieren. Aber das war wohl gar nie erwünscht. Von Marcel Hänggi Die Weichen für die offizielle Schweizer Biosicherheitsforschung der nächsten Jahre sind gestellt. Ende Oktober entschied die Leitung des Nationalen Forschungsprogramms 59 «Chancen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59), wer zur Einreichung eines Projektantrags eingeladen wird. Das Forschungsprogramm, längst überfällig, wurde zu Beginn des Abstimmungskampfs um das Gentech-Moratorium im März 2005 angekündigt. Nach dem unerwartet klaren Abstimmungsresultat vom 27. November des letzten Jahres hofften viele, dass nun die Sorgen der Bevölkerung wissenschaftlich ernst genommen würden. Das NFP 59 wird die Hoffnungen enttäuschen. Im Sommer wurden 92 Projektskizzen mit einem Volumen von 36 Millionen Franken eingereicht. Lediglich 10 Millionen können vergeben werden. Nun hat die Leitungsgruppe einige Forschungsgruppen eingeladen, eigentliche Projektanträge auszuarbeiten. Es sollen noch 12 Millionen im Rennen sein; die Sache ist also - aufgrund von Skizzen - so gut wie entschieden. Allein die beiden grössten sogenannten Projekt-Cluster, die sich um Freisetzungsversuche gruppierten, hätten die 10 Millionen schon ausgeschöpft. Der eine (rund 6 Millionen) um die Institute für Pflanzenwissenschaft von ETH und Uni Zürich sowie die Forschungsanstalt für Landwirtschaft (ART) will transgenen Weizen freisetzen. Er bleibt, mit wenigen Abstrichen, im Rennen, wie Recherchen der WOZ ergaben. Der andere (rund 4 Millionen) um das Institut für Integrative Biologie der ETH, mit Beteiligung der Forschungsanstalt Posieux und des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL), hätte mit transgenem Mais im Feld und mit Raps im Gewächshaus arbeiten wollen. Seine Kernexperimente sind abgelehnt. Es geht hier um zwei grundverschiedene Konzeptionen von Risikoforschung. Die eine will Informationen über Risiken liefern, aufgrund derer ein Entscheid getroffen werden kann, ob eine Technologie erwünscht sei. Die andere, wie sie in der Industrie zum Einsatz kommt (und dort auch sinnvoll ist), will untersuchen, wie mit den Risiken umzugehen sei. Das ist Produktentwicklung. Man kann den Entscheid vom letzten November falsch finden, aber er war eindeutig: Die SchweizerInnen wollen beim jetzigen Wissensstand keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft. Eine Wissenschaft, die sich als Teil einer demokratischen Gesellschaft begreift, muss in dieser Situation Grundlagen liefern, die weitere Entscheide ermöglichen; entscheiden muss die Gesellschaft selber. Produktentwicklung ist jetzt nicht gefragt. Aber das Ziel des Projekt-Clusters, der den Kern des NFP bilden wird, ist: Produktentwicklung. Mehltauresistenter Weizen wurde in den Labors entwickelt und wartet auf die Freisetzung. Risikoforschung wird dann eben auch noch betrieben. Der Sprecher des Projekt-Clusters Wilhelm Gruissem ist als Berater für zahlreiche Agrotech-Firmen tätig, darunter Syngenta und Monsanto. Das ist, als unterhielte ein Richter Geschäftsbeziehungen zum Angeklagten. Dirk Dobbelaere, Präsident der NFP-Leitungsgruppe, sagt auf die Frage, ob solche Interessenverbindungen bei der Projektbeurteilung eine Rolle gespielt hätten, nach langem Zögern: «Beziehungen von Wissenschaftlern der Hochschulen zu Industrieunternehmen sind durchaus üblich und in keiner Weise verboten. Die NFP-Leitung und der Nationale Forschungsrat werden projektweise beurteilen, ob entsprechende Verbindungen ein Projekt tangieren oder nicht.» Die beteiligte ART wiederum scheint das Resultat der Forschung schon zu kennen: In einer Medienmitteilung vom 31. Oktober schrieb sie, es gebe «keine wissenschaftlich begründeten Hinweise auf negative Auswirkungen» des GVO-Anbaus. Eigenständige Risikoforschung, die nicht einfach mit der Produktentwicklung mitläuft, hätte der abgelehnte Cluster gebracht. Unter anderem hätte der unkontrollierte Fluss von bt-Transgenen und bt-Giften, mit dem bt-Mais Schadinsekten abwehrt, in benachbarten Pflanzen, im Boden und bei der Fütterung studiert werden sollen. Es ist ein Fall aus Deutschland bekannt, bei dem Kühe starben, nachdem sie bt-Mais gefressen hatten - oder Gras, das mit Jauche von solchen Kühen gedüngt worden war. Ob sie am bt-Gift zugrunde gingen, wurde nie geklärt (deshalb kann die Gentech-Lobby sagen, es gebe keine wissenschaftlichen Belege für Schäden aus GVO-Fütterung); Syngenta, die Herstellerin des Maises, wollte den betroffenen Bauer zum Schweigen bringen. Die NFP-Leitung beschied den AntragstellerInnen, sehr erfahrenen Biosicherheitsfachleuten, es seien von ihrem Projekt nur ungenügende neue und relevante Erkenntnisse zu erwarten. Es sind zwar auch ein paar Projekte im Rennen geblieben, die von Gentech-KritikerInnen eingereicht wurden. Gegen den mächtigen Weizen-Cluster werden sie das Gesamtbild des NFP 59 aber kaum prägen können. Wollte man in der Risikoforschung kein Risiko eingehen? Die Unabhängigkeit mindestens eines Mitglieds der NFP-Leitung ist jedenfalls prekär. Detlef Bartsch, Mitarbeiter im deutschen Ministerium für Verbraucherschutz, wurde von der damaligen Bundesministerin Renate Künast gerügt, weil er 2003 in einem Propagandavideo der Gentech-Industrie aufgetreten war. Die Entscheide der NFP-Leitung waren gefallen, offiziell aber noch vertraulich, als am 3. November an der ETH Zürich eine Pflanzenbiotechnologie-Tagung stattfand, an der auch die NFP-Leitung auftrat. Eingeladen hatte das an sich neutrale Plant Science Center der ETH und der Universitäten Zürich und Basel; es waren auch ein paar gentech-kritische Stimmen vertreten. Verantwortlich für das Programm waren allerdings zwei Berufsbefürworter der Gentechnologie: Christoph Sautter von der ETH, Wilhelm Gruissems Mitarbeiter, der 2004 den Freisetzungsversuch von Lindau durchgeführt hatte, und Rechtsanwalt Stefan Kohler, der seinerzeitige Vertreter der ETH gegen das Bundesamt für Umwelt in Sachen Lindau. Die Tagung war ein Abbild des wissenschaftspolitischen Establishments der Schweiz. Dieses will die GVO-Entwicklung vorantreiben und fürchtet um den Wissenschaftsstandort Schweiz. In einer verlesenen Stellungnahme sagte ETH-Ratspräsident Alexander Zehnder, nach Ablauf des Moratoriums müsste die Schweiz «bereit sein». Als wäre das Moratorium ein Auftrag, ja keine Zeit zu verlieren. Wer so denkt, will Risikoforschung nur als Produktentwicklung. Am Ende der Tagung fragte der Moderator die im Publikum anwesende grüne Nationalrätin und Gentech-Gegnerin Maya Graf maliziös: «Was tun Sie in vier Jahren, wenn das NFP nicht ergeben sollte, dass GVO gefährlich sind?» Es war, als brächte er die Erwartungen des wissenschaftlichen Establishments an das NFP 59 auf den Punkt. Diese Erwartungen wird das NFP kaum enttäuschen. (c) Die Wochenzeitung; 23.11.2006; Nummer 47; Seite 1 http://www.woz.ch/inhalt/2006/nr47.html From 078222664-0001 at t-online.de Sat Dec 9 19:10:52 2006 From: 078222664-0001 at t-online.de (Klaus Schramm) Date: Sat, 9 Dec 2006 19:10:52 +0100 Subject: [Gen-Info] Genraps-Affaere weitet sich aus References: Message-ID: <1Gt6ey-2KE9QD0@fwd30.sul.t-online.de> Hallo Leute! Im Gegensatz zum bisher nur gerüchteweise behaupteten Gen-Mais-Anbau in Baden-Württemberg (angeblich im Zeitraum 2001 bis 2004) ist der Anbau von Gen-Raps in NRW bestätigt. Es ist auch wenig glaubwürdig, wenn die damalige Landwirtschafts- und Umwelt-Ministerin Höhn ("Grüne") behauptet, davon nichts gewußt zu haben. Eine drollige Wendung nimmt die Story in Baden-Württemberg: Die zeitweilige schwarze" Landwirtschafts- ministerin Staiblin hatte dem BUND 2001 zugesichert, daß keine weiteren Gen-Mais-Versuchsanpflanzungen in Baden-Württemberg erfolgen würden. Auf Nachfrage teilte sie inzwischen mit, daß für eventuellen Anbau nach 2001 die geade neu ins Amt gekommene Bundesministerin Künast verantwortlich gewesen sei... Aussaat auf vielen Feldern Gen-Raps-Affäre zieht Kreise Die Affäre um den Anbau von gentechnisch verändertem Raps, der ohne Wissen von benachbarten Bauern ausgesät wurde, weitet sich aus: Der Samen war an mindestens 15 Orten in Deutschland ausgebracht worden. Zwei davon in Hessen. Frankfurt a. M. - Das Bundessortenamt bestätigte FR-Informationen, denen zufolge sich der Raps-Anbau im Rahmen von Wertungsprüfungen für die Sortenzulassung nicht allein auf zwei Orte in Nordrhein-Westfalen beschränkte. Nach einer der FR vorliegenden Liste, die sich allein auf das Raps-Konstrukt MS1xRF1 bezieht, gab es Freiland-Wertprüfungen an 15 Orten in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern sowie im hessischen Echzell. In einem Schreiben, das dem Bioland-Anbauverband vorliegt, ist zudem von Adelshausen bei Melsungen die Rede. In einem dritten Fall bei Riedstadt handelte es sich um eine wissenschaftlich begleitete, mit besonderen Schutzvorkehrungen versehene Freisetzung. Nach Angaben des Sortenamtes wurden auch an anderen Orten weitere Gen-Raps-Konstrukte im Rahmen der Sortenzulassung angesät. Unklar ist, auf wie vielen Feldern der Gen-Raps zur Wertprüfung verwendet wurde, ohne dass benachbarte Bauern, die zur gleichen Zeit oder in späteren Jahren konventionellen Raps anbauten, informiert wurden. Es seien jedoch abschirmende Mantelsaaten und Mindestabstände zu benachbarten Rapsfeldern eingehalten worden, so das Sortenamt. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hat wegen des problematischen Ausbreitungsverhaltens der Ölsaat den regulären Anbau von Gen-Raps ausgeschlossen. Stephan Börnecke Frankfurter Rundschau vom 04. Dezember 2006 http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/?sid=15b7ce9681d110b9 36b87bbaeca24939&em_cnt=1022375 ------------------------------------------------------------------------------ Genmais bleibt geheim In Nordrhein-Westfalen gibt es 22 geheime Gentechnik-Felder. CDU-Verbraucherschutzminister Uhlenberg erklärt sich für nicht zuständig. Naturschützer befürchten Wildwuchs von Genpflanzen VON DIRK ECKERT UND MORITZ SCHRÖDER Ob auf Nachbars Feld Genmais wächst, wissen viele Menschen im Land immer noch nicht. Der Grund: Landesumweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) hat nicht hartnäckig genug beim Bundessortenamt nachgefragt, kritisieren Umweltverbände und die Opposition im Landtag. In 22 Fällen, unter anderem in Biemsen, Borken, Gelder, Greven und Paderborn, wird immer noch geheim gehalten, wo genau die veränderten Samen ausgestreut wurden - mit ungeklärten Folgen für Landwirtschaft und Bevölkerung. Wo genmanipulierte Pflanzen angebaut werden, ist seit 2005 veröffentlichungspflichtig. Die Standorte sind beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einsehbar. Unklar ist hingegen, wo vor 2004 genmanipulierte Samen gesät wurden. Die Landeregierung nannte im Oktober auf Anfrage der Grünen 42 Kreise und Gemeinden - unter Berufung auf das Bundessortenamt. Die genauen Ortsangaben fehlen allerdings in 22 Fällen. So wurde zum Beispiel im Kreis Paderborn 1999 genveränderter Raps geerntet. Wo genau, verrät das Bundessortenamt nicht. "Raps kann sehr leicht auskreuzen, der Samen ist sehr lange keimfähig", warnt Ralf Bilke vom BUND. Seine Befürchtung: Der gentechnisch veränderte Mais ist möglicherweise noch immer im Boden und wächst sogar irgendwo im 1.245,35 Quadratkilometer großen Kreis Paderborn. Da die ehemalige Anbaufläche nicht bekannt ist, kann das nicht überprüft werden. Das Umweltministerium sieht dennoch keinen weiteren Handlungsbedarf. Minister Uhlenberg habe das zuständige Bundessortenamt gefragt, sagt sein Sprecher Markus Fliege. "Was wir mitgeteilt bekommen haben, haben wir veröffentlicht", betont Fliege. "Wir müssen mit dem leben, was man uns mitteilt." Schließlich unterstehe das Bundesamt nicht Uhlenberg, sondern Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU). Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) fordert jetzt vom Bundessortenamt genaue Angaben dazu, wo die 22 bislang unbekannten Gentechnikfelder liegen. "Es wird immer nur das zugegeben, was nicht mehr zu verheimlichen ist", ärgert sich Bilke. Bärbel Höhn, ehemalige NRW-Umweltministerin, warnt vor einer Verunsicherung der VerbraucherInnen: "Man muss sich nicht wundern, dass die Leute bei Gentechnik immer skeptischer werden, wenn ihnen Informationen vorenthalten werden." Höhn will erst nach ihrer Amtszeit, die 2005 endete, von den nicht registrierten Genfeldern erfahren haben. Johannes Remmel, umweltpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, wirft Uhlenberg vor, Geheimniskrämerei zu betreiben: "Das Land zieht keine Konsequenzen aus den bisherigen Informationslücken." Auch Svenja Schulze, Umweltpolitikerin der SPD im Landtag, findet: "Uhlenberg hätte mehr informieren müssen", gerade weil er sich für mehr Genanbauflächen in NRW einsetze. Bilke vom BUND kritisiert einen intransparenten Politikstil: "Das Bundessortenamt hat eine eigene Politik gemacht und die Interessen des Saatgutherstellers Monsanto bedient." In Zukunft könnte es sogar wieder schwieriger werden, Felder mit genveränderten Pflanzen aufzuspüren, warnt Bilke. Denn mit dem neuen Gentechnikgesetz, das gerade in Berlin entworfen wird, werde die Transparenz wieder eingeschränkt. Der jüngste Entwurf aus dem Hause Seehofer sei ein "Angriff auf die gentechnikfreie Landwirtschaft". taz NRW vom 2.12.2006, S. 1 http://www.taz.de/pt/2006/12/02/a0005.1/text ------------------------------------------------------------------------------ From 078222664-0001 at t-online.de Sat Dec 9 19:10:49 2006 From: 078222664-0001 at t-online.de (Klaus Schramm) Date: Sat, 9 Dec 2006 19:10:49 +0100 Subject: [Gen-Info] =?iso-8859-1?q?Nachtr=E4gliche_Zulassung_von_Gen-Reis_?= =?iso-8859-1?q?in_den_USA=3A_=22Zynismus_gegen=FCber_den_Gesch=E4d?= =?iso-8859-1?q?igten=22_=28fwd=29?= References: Message-ID: <1Gt6ev-2KE9Q90@fwd30.sul.t-online.de> Presse-Information vom 29. November 2006 Coordination gegen BAYER-Gefahren Nachträgliche Zulassung von Gen-Reis in den USA: "Blanker Zynismus gegenüber den Geschädigten" Die Coordination gegen BAYER-Gefahren protestiert gegen die nachträgliche Zulassung der gentechnisch veränderten Reis-Sorte LL 601 in den USA. "So schnell kann aus einem Gen-GAU ein beschleunigtes Zulassungsverfahren werden ", urteilt Jan Pehrke, Vorstandsmitglied des Vereins. Pehrke fordert den BAYER-Konzern auf, alle gentechnisch veränderten Reis-Sorten vom Markt zu nehmen und die betroffenen Bauern, die ihre Ernte nicht mehr verkaufen können, zu entschädigen. In den USA ist praktisch die gesamte Langkornreis-Ernte mit LL 601 kontaminiert. Die gegen das von BAYER produzierte Herbizid Glufosinat resistente Sorte kam dadurch weltweit in den Handel. Erst nach Bekanntwerden des Skandals im August beantragte BAYER eine Zulassung - nicht, um LL 601 kommerziell anzubieten, sondern um Schadensersatz-Verfahren den Wind aus den Segeln zu nehmen. Jan Pehrke: "Die US-Behörden machen sich zu Handlangern von BAYER. Eine seriöse Sicherheitsprüfung ist in wenigen Monaten nicht durchführbar - ob von herbizidresistentem Reis langfristige Gesundheitsgefahren ausgehen, ist völlig unklar." Ende Oktober wurde in Lieferungen aus den USA auch noch die von BAYER hergestellte Genreis-Sorte LL 62 gefunden. Dieser Fund ist von besonderer Brisanz, da der Konzern eine EU-Importzulassung für LL 62 beantragt hat und die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung stets bestritten hat. In beiden Fällen ist die Ursache der Kontamination unklar. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren forderte die EU in den vergangenen zwei Jahren mehrmals auf, keine Importgenehmigung für genmodifizierten Reis von BAYER zu erteilen. Auch Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf, stellvertretender Vorsitzender des Agrarausschusses des EU-Parlaments, kritisiert das Vorgehen von BAYER: "Ein Unternehmen, das sich aus der Verantwortung stiehlt, indem es im Nachhinein eine Vermarktungsgenehmigung für die USA erwirken will, zeigt blanken Zynismus gegenüber den Landwirten, die geschädigt wurden. Der Fall des Gentech Reises zeigt, dass entweder ein gezieltes Interesse vorliegt, den Bäuerinnen und Bauern Gentech-Getreide unterzumischen oder aber, dass die Gentech-Saatgutindustrie nicht in der Lage ist, zu kontrollieren, wo ihre Gen-Konstrukte auftauchen." In den Schadensersatz-Prozessen, die hunderte US-Farmer anstrengten, schaltet BAYER bislang auf stur. In einer 30-seitigen Antwort auf die Vorwürfe der Bauern und Bäuerinnen spricht der Konzern von einem "Akt Gottes " und einer angeblichen "Nachlässigkeit" der Farmer. "Es ist bedauernswert, dass BAYER, anstatt die Verantwortung zu übernehmen, versucht, den Reisbauern die Schuld zuzuschieben - den Menschen, die am meisten von der Unternehmenspolitik betroffen sind", so Adam Levitt, Anwalt der Kläger. weitere Informationen: a.. Brief an europäische Lebensmittelbehörde EFSA: Gen-Reis von Bayer nicht in der EU zulassen! b.. Artikel zur Gen-Kontamination von Reis c.. Briefing about the food safety and environmental risks of Bayer's GMO rice d.. Washington Post: Firm Blames Farmers, 'Act of God' for Rice Contamination Coordination gegen BAYER-Gefahren www.CBGnetwork.org Fon 0211-333 911, Fax 0211-333 940 Beirat Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Chemiker, ehem. MdB, Burgwald Dr. Sigrid Müller, Pharmakologin, Bremen Prof. Dr. Anton Schneider, Baubiologe, Neubeuern Prof. Jürgen Junginger, Designer, Krefeld Dr. Erika Abczynski, Kinderärztin, Dormagen Eva Bulling-Schröter, MdB, Berlin Dr. Janis Schmelzer, Historiker, Berlin Wolfram Esche, Rechtsanwalt, Köln Dorothee Sölle, Theologin, Hamburg (gest. 2003) Unsere Arbeit braucht Spenden. Überweisen Sie bitte auf GLS-Bank Konto 8016 533 000 / BLZ 430 609 67 oder spenden Sie online Stärken Sie uns den Rücken, werden Sie Fördermitglied. From 078222664-0001 at t-online.de Sat Dec 9 21:03:16 2006 From: 078222664-0001 at t-online.de (Klaus Schramm) Date: Sat, 9 Dec 2006 21:03:16 +0100 Subject: [Gen-Info] Genweizen in Gatersleben: Bundesamt schliesst Genbank-Kontamination nicht aus / Dienstaufsichtsbeschwerde References: Message-ID: <1Gt8Pk-0BKZxU0@fwd30.sul.t-online.de> Pressemitteilung Freisetzungsversuch in Sachsen-Anhalt durchgewinkt Gen-Lobby genehmigt Gen-Weizen - Umweltinstitut München leitet dienstrechtliche Schritte gegen Spitzenbeamte ein München, 24. November - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gestern einen Freisetzungsversuch mit genmanipuliertem Weizen in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) genehmigt. Gegen diesen Versuch hatte das Umweltinstitut München dem BVL im September mehr als 30.000 Einwendungen überreicht. Es wird nun Dienstaufsichtsbeschwerde gegen zwei Spitzenbeamte des BVL einreichen. Das Umweltinstitut München wirft den beiden, nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Entscheidung, langjährige öffentliche Parteinahme für die Agro-Gentechnik und Befangenheit vor. Der Leiter der Abteilung Gentechnik im BVL, Hans-Jörg Buhk, und sein Stellvertreter, Detlef Bartsch, sind in einem PR-Film der Gentechnikindustrie aufgetreten, der unter anderem von den Konzernen Monsanto und Syngenta finanziert wurde. In diesem Film, der in Ausschnitten in dem Politmagazin "Report Mainz" gezeigt wurde, plädiert Buhk mit ökonomischen Begründungen für den Anbau von genmanipuliertem Mais. Harald Nestler, Vorstand beim Umweltinstitut München, kritisiert: "Die Behörde soll Gen-Pflanzen nicht hofieren, sondern regulieren. Doch mit solchen Beamten sind keine abwägenden Entscheidungen bei einem so heiklen Thema wie der Freisetzung genmanipulierter Pflanzen zu erwarten." Das Umweltinstitut München fordert, dass Buhk und Bartsch von ihren Aufgaben entbunden werden und die bereits unter ihrer Leitung getroffenen Entscheidungen überprüft werden. Der Gen-Weizen soll in Gatersleben in weniger als 500 Meter Entfernung von den Anbauflächen einer der weltgrößten Getreide-Genbanken freigesetzt werden. Dort lagern unter anderem mehr als 60.000 Getreidesorten, die zu ihrer Erhaltung regelmäßig im Freiland angebaut werden müssen. Die Gefahr von Auskreuzungen in die Genbank-Bestände wird durch die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen allerdings nur reduziert, sie wird keineswegs ausgeschlossen. Eine Verunreinigung dieser Pflanzen durch genmanipulierten Weizen wäre ein unersetzlicher Verlust für zukünftige Züchtungsbemühungen und die Ernährungssicherheit zukünftiger Generationen. "Die Genehmigung zum Anbau von Gen-Weizen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Genbank in Gatersleben ist bezeichnend für die Behörde", findet Andreas Bauer, Agrarwissenschaftler und Gentechnikexperte beim Umweltinstitut München. "Seit Jahren ist das BVL die administrative Speerspitze bei der Durchsetzung der Agro-Gentechnik in Deutschland. Und das gegen den erklärten gesellschaftlichen Willen." Seit dem Regierungswechsel agiere das BVL völlig enthemmt und öffne durch die kritiklose Genehmigung riskanter Freisetzungsexperimente mit genmanipulierten Pflanzen der Agro-Gentechnik Tür und Tor, meint Bauer. Allein in diesem Jahr wurden vom BVL mehrere höchst kontrovers diskutierte Genehmigungen für Freilandexperimente mit Gen-Pflanzen durchgewinkt. Dazu gehören die Freisetzung von Gen-Raps und von transgenen Pharma-Kartoffeln zur Produktion von Impfstoffen gegen Cholera und ein Kaninchenvirus. Dabei setzte sich das BVL über schwerwiegende wissenschaftliche Bedenken anderer Behörden, wie dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), hinweg. Den Antrag für das Freisetzungsexperiment mit Gen-Weizen in Gatersleben hatte das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) gestellt. Die manipulierten Weizenpflanzen verfügen angeblich über einen erhöhten Protein-Gehalt. Sie sind zusätzlich resistent gegen ein Totalherbizid des Bayer-Konzerns und die Antibiotika Ampicillin und Streptomycin. ----------------------------------------------------------------------- http://www.umweltinstitut.org/frames/allg/press/20061128.htm Pressemitteilung Zerstörung traditioneller Sorten mit Gen-Saat legalisiert Erbe der Menschheit Privateigentum? - Umweltinstitut München fordert Widerruf der Genehmigung München, 28. November - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Kontamination traditioneller Getreidepflanzen in der Genbank Gatersleben gestattet. In dem Genehmigungsbescheid für einen Freisetzungsversuch mit genmanipuliertem Weizen schließt das BVL eine Verunreinigung der Genbank nicht aus, begründet die Zulassung aber damit, dass die Genbank Eigentum des antragstellenden Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) sei. Das IPK könne "als Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen", heißt es in dem Genehmigungsbescheid, der dem Umweltinstitut München vorliegt. Ein Schaden an fremden Sachgütern läge bei Fremdbefruchtung der Weizensorten der Genbank nicht vor. "Das ist blanker Zynismus", findet Andreas Bauer, Agrarwissenschaftler und Gentechnikexperte beim Umweltinstitut München. "Für die Bundesbehörde ist es anscheinend völlig unerheblich, wenn die Jahrhunderte lange Züchtungsarbeit von Bauern aus aller Welt durch transgene Konstrukte planmäßig zerstört wird. Bei den Pflanzen in der Genbank handelt es sich um einen zentralen Bestandteil der Kulturgeschichte der Menschheit und nicht um das Privateigentum des IPK. Hier wird mit aberwitzigen Begründungen ein verantwortungsloses Forschungsvorhaben durchgepeitscht." Harald Nestler, Vorstand beim Umweltinstitut München: "Die Genehmigung bestätigt uns in der Auffassung, dass die Zulassungsbehörde mit Gentechnik-Lobbyisten durchsetzt ist. Die Befangenheit der zuständigen Beamten, gegen die wir bereits dienstrechtliche Schritte eingeleitet haben, ist im Licht dieser skandalösen Entscheidung noch klarer. Das Umweltinstitut München fordert von der Bundesregierung den Widerruf der Genehmigung und ein generelles Verbot für die Durchführung von Freilandversuchen mit genmanipulierten Pflanzen in Gatersleben. Die Anbauflächen der Genbank befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem beantragten Versuch mit Gen-Weizen. Die Genbank beherbergt unter anderem mehr als 60.000 alte und traditionelle Getreidesorten aus aller Welt. Gegen den Versuch hatte das Umweltinstitut München dem BVL im September mehr als 30.000 Einwendungen überreicht. Das BVL hatte den Versuch am vergangenen Donnerstag genehmigt. Die ausführliche Dienstaufsichtsbeschwerde des Umweltinstituts München finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.umweltinstitut.org/download/dienstaufsichtsbeschwerde_umweltinstitut_ 061124.pdf [PDF, 8 S., 130 kB] http://www.umweltinstitut.org/frames/allg/press/20061124.htm From 078222664-0001 at t-online.de Sat Dec 9 21:03:13 2006 From: 078222664-0001 at t-online.de (Klaus Schramm) Date: Sat, 9 Dec 2006 21:03:13 +0100 Subject: [Gen-Info] Stammzellpatent in Teilen nichtig References: <45767B24.1070509@keinpatent.de> Message-ID: <1Gt8Ph-0BKZxT0@fwd30.sul.t-online.de> Hallo Leute! Hier mal eine (teils) positive Nachricht. Ciao Klaus Schramm klaus.schramm at bund.net Süddeutsche Zeitung Wissen, Seite 18 Mittwoch, 6. Dezember 2006 Stammzellpatent in Teilen nichtig Gericht gibt einer Klage von Greenpeace statt Das Bundespatentgericht in München hat am Dienstag ein Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle in Teilen für nichtig erklärt. Soweit menschliche Embryonen für das Verfahren geklont oder zerstört werden müssen, dürfe es dafür kein Patent und damit keinen wirtschaftlichen Anreiz geben, schloss das Gericht. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hatte gegen das Patent über die Herstellung von Nervengewebe aus embryonalen Stammzellen geklagt. Die Sitzung hatte um 9:30 Uhr begonnen, und anfangs sah alles nach einem sehr langen Sitzungstag aus. Dass das Gericht Zweifel an der Zulässigkeit des Patents hege, machte die Vorsitzende des 3. Senats, Eva-Maria Schermer, aber schon vor der Mittagspause deutlich. Bevor es in den Gerichtssaal ging, herrschte gereizte Biertischatmosphäre: Kläger Greenpeace befürchtete den "Ausverkauf des Lebens" und einen generellen Sittenverfall, wenn das Patent nicht für ungültig erklärt werde. Forscher Brüstle sah Patienten als Verlierer und die Biotech-Industrie aus Deutschland abwandern, wenn man Innovationen in Deutschland nicht mehr schützen könne. "Dann werden Andere die Geschäfte machen." In der Verhandlung selbst ging es deutlich sachlicher zu. Ende der 90er-Jahre hatte Oliver Brüstle nach einem Forschungsaufenthalt in den USA das Verfahren mitgebracht, mit dem sich Nervenzellen aus embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) züchten lassen. Um die Methode zu schützen, reichte er 1997 den Antrag beim Deutschen Patentamt ein. Zwei Jahre später erteilte die Behörde das Patent DE19756864 für das Verfahren zur Herstellung "in unbegrenzter Menge" und die Verwendung "zur Therapie von neuralen Defekten", gegen das Greenpeace im Oktober 2004 Klage erhoben hat. Patente, so argumentierte die Umweltschutzorganisation unter Berufung auf europäisches und deutsches Schutzrecht, können nur vergeben werden, wenn deren Verwertung nicht den guten Sitten zuwider laufe. Genau das sei bei Brüstles Patent jedoch der Fall, da die ES-Zellen als Ausgangsmaterial für die Nervenreparatur zuvor aus Embryonen gewonnen werden müssen. Das ist laut deutschem Embryonenschutzgesetz jedoch verboten. Laut europäischen Vorschriften werden solche Patente nicht vergeben, wenn es um die Verwendung von menschlichen Embryonen für industrielle oder kommerzielle Zwecke geht. Greenpeace bezeichnete es als "abstrus, dass die Herkunft der Stammzellen nicht beachtet wurde", als das deutsche Patentamt das Verfahren schützte. Man könne die Augen nicht davor verschließen, dass dafür Embryonen getötet werden müssen, sagte auch die Vorsitzende Schermer während der Verhandlung. "Das Bundespatentgericht ist wahrscheinlich nicht die richtige Instanz, um darüber zu entscheiden," sagte Oliver Brüstle am Rande der Verhandlung. "Es stellt sich Fragen, die schon durch das deutsche Stammzellgesetz hinreichend beantwortet werden". Weder gegen dieses Regelwerk noch gegen den Embryonenschutz verstoße sein Patent. Das hat ihm das Patentgericht sogar bestätigt, es argumentierte jedoch, es sei zwar laut Gesetz zulässig, importierte Stammzellen zu verwenden, aber dennoch unmoralisch. Brüstle betonte, es gehe ihm mehr um das Recht als um die Verwertungsmöglichkeiten: Man könne noch gar nicht von einem konkreten kommerziellen Nutzen sprechen. Mit zwei Hilfsanträgen versuchten er und sein Anwalt während der Verhandlung, die Patentschrift ethisch zu entschärfen. Was sich als zähes Ringen anbahnte, wurde schließlich um 15:27 Uhr von Richterin Schermer beendet. Das Gericht erklärte jene Ansprüche des Patents für nichtig, die die Verwertung von menschlichen ES-Zellen betreffen, für die Embryonen zerstört werden müssten. Das Schutzrecht gilt jedoch weiterhin für die Verwendung von tierischen Zellen. Gericht und Kläger machten deutlich, dass es ihnen nicht um die Beschränkung der Grundlagenforschung gehe, sondern sie lediglich die kommerzielle Nutzung menschlichen Lebens unterbinden wollten. "Wir werden in Berufung gehen", kündigte Brüstle an. In nächster Instanz muss dann der Bundesgerichtshof entscheiden. K. BLAWAT, H. CHARISIUS Süddeutsche Zeitung Meinungsseite, Seite 4 Mittwoch, 6. Dezember 2006 * * *Forschung und Moral* Es war ein Scheingefecht von hohem Symbolwert. Unmittelbare Konsequenzen folgen nicht aus dieser Auseinandersetzung. Trotzdem gibt es einen vorläufigen Sieger. Das Bundespatentgericht in München hat das Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle teilweise für nichtig erklärt. Greenpeace, der Kläger, darf sich damit bestätigt fühlen im Kampf gegen eine ausufernde Forschung, die ethische Grenzen zu überschreiten droht. Brüstle, ruheloser Vorreiter der Stammzellforschung in Deutschland, wird in Berufung gehen und weiter für eine liberalere Regelung werben, indem er Hoffnung auf die Therapie bisher unheilbarer Leiden macht. Bei der Verhandlung in München ging es um prinzipielle Abwägungen. Schließlich hätte Brüstle sein Patent in Deutschland praktisch nicht nutzen können. Er müsste dazu nämlich neue embryonale Stammzellen gewinnen oder Zellen verwenden, die vor 2002 entstanden sind. Ersteres ist nach der Embryonenschutzregelung verboten. Letzteres würde keine Ethikkommission genehmigen, da alte Zellen eher zu Krebszellen entarten. Das Patentgericht hat eine wichtige Richtungsentscheidung getroffen, denn derzeit wird in Deutschland wieder massiv um die Deutungshoheit in der Stammzellfrage gerungen. Erst vor wenigen Wochen hatte die Deutsche Forschungsgemeinschaft vorgeschlagen, die Regelung zu lockern. Fast jeder neue Forschungsartikel, der vage die Therapieaussichten preist, wird von Wissenschaftlern dazu benutzt, den Kompromiss von 2002 anzugreifen. Das Patentgericht hat Brüstles Pläne als "unmoralisch" bezeichnet. Diese Wortwahl und die Entscheidung tragen dazu bei, die Regelung von 2002 wieder zu festigen. bart