From info-berlin at dnr.de Mon Jan 12 15:45:09 2004 From: info-berlin at dnr.de (=?iso-8859-1?Q?DNR_Redaktionsb=FCro?=) Date: Mon, 12 Jan 2004 15:45:09 +0100 Subject: [Gen-Info] =?iso-8859-1?q?Fw=3A_Uckermark=3A_Gr=F6=DFte_gentechn?= =?iso-8859-1?q?ikfreie_Region_Deutschlands_ausgerufen?= Message-ID: <04f801c3d92d$ef005d00$1800a8c0@matthias> Nachricht weitergeleitet durch: DNR Redaktionsbüro Info-Service Weitere Rubriken bestellen/Abbestellen/Information: www.dnr.de/publikationen/infoservice -- ----- Original Message ----- From: Kritische Ökologie To: Info-SOS Sent: Saturday, January 10, 2004 8:05 PM Subject: Uckermark: Gentech frei! Presseinformation 9. Januar 2004 Uckermark macht's gentechnikfrei. Bauern verpflichteten sich zur Umsetzung einer gentechnikfreien Region Im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und Naturpark Uckermärkische Seen, nordöstlich von Berlin, wurde jetzt die größte gentechnikfreie Region Deutschlands ausgerufen. Biobauern und konventionell wirtschaftende Landwirte aus der brandenburgischen Region haben sich zusammengeschlossen, um auf den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu verzichten. Mit Hilfe einer unterzeichneten Selbstverpflichtungserklärung (vom 7.1.2004) versuchen 21 Betriebe aus Ackerbau und Tierhaltung sich vor einer Kontaminierung mit gentechnisch veränderten Organismen wirkungsvoll zu schützen. So wird zukünftig ein zusammenhängendes Gebiet von ca. 50.000 Hektar mit 12.500 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, die von ausgedehnten Wald- und Wasserflächen umgeben sind, in den Landkreisen Uckermark und Barnim gentechnikfrei gehalten. Die Tier- und Pflanzenwelt in der Uckermark, einer der schönsten Regionen Deutschlands, soll bewahrt werden. "Wir haben die Aufgabe, Gebiete mit europäischem Schutzstatus wie Flora-Fauna-Habitate oder EU-Vogelschutzgebiete zu erhalten. Deshalb begrüße ich die Selbstverpflichtung der Landwirte und hoffe, dass dies ein Beipsiel ist auch für die Landnutzer in den Biosphärenreservaten Spreewald und Flusslandschaft Elbe-Brandenburg", erklärt Axel Vogel, Direktor der brandenburgischen Landesanstalt für Großschutzgebiete. Es besteht ein Gefährdungspotenzial gentechnisch veränderter Pflanzen für die Artenvielfalt, so der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Dr. Hartmut Vogtmann. Insbesondere in ökologisch wertvollen Gebieten, wie dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, sollte daher zur Vermeidung des Risikos von Schäden in der Flora und Fauna auf den Anbau von GVO verzichtet werden. Erst jüngst wies eine langjährige britische Studie einen Zusammenhang zwischen dem Anbau von genmanipulierten Zuckerrüben und Raps und einem Rückgang der Artenvielfalt nach. Auch knüpfen viele Landwirte Hoffnungen an die positiven wirtschaftlichen Effekte der Brandenburger Initiative. "Die Absatzchancen für garantiert gentechnikfreie Produkte werden zukünftig als sehr gut prognostiziert", bekräftigt Dr. Guido Nischwitz vom unabhängigen Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW). "Gleichzeitig erfährt die Uckermark einen starken Imagegewinn". Hintergrund ist die nach wie vor ablehnende Haltung der Verbraucher gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Das IÖW unterstützt und berät die vor zwei Jahren ins Leben gerufene Initiative. Dies geschieht im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg (MLUR) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Überprüft werden soll die generelle Machbarkeit von GVO-freien Regionen. Darüber hinaus sollen Vorschläge für die Übertragbarkeit auf ganz Deutschland erarbeitet werden, damit möglichst viele gentechnikfreie Regionen mit klaren Rahmenbedingungen entstehen können. Besonderes Augenmerk seitens das BfN wird daher auf den bundesweiten Modellcharakter des Projektes gelegt. Internationale Erfahrungen zeigen, dass die Ausweisung von gentechnikfreien Regionen eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt einer gentechnikfreien Landwirtschaft ist. Ohne ausreichend große Pufferzonen und die Errichtung GVO-freier Gebiete wird der Auskreuzung transgener Pflanzen wenig entgegenzusetzen sein. In Mexiko und Kanada bereiten die unkontrollierten Auskreuzungen von Gen-Mais und Gen-Raps besonders große Probleme. Die Beispiele zeigen, dass möglichst große zusammenhängende Gebiete notwendig sind, um Verunreinigungen zu verhindern. Die wirtschaftliche Existenz sowohl der biologischen wie auch konventionellen Landwirtschaft wird davon abhängen, inwieweit geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Auskreuzungen zu unterbinden. Alle Beteiligten der "Gentechnikfreien Region Schorfheide-Chorin" fordern daher nachdrücklich die Politik auf, niedrige Schwellenwerte für den GVO-Anteil von Saatgut festzulegen. "Die Hersteller von Saatgut und Futtermitteln müssen auch den konventionell wirtschaftenden Betrieben umgehend gentechnikfreie Produkte anbieten" mit dieser Forderung brachte Dietrich von Wedel, Landwirt und Mitunterzeichner, eine der wichtigsten Hemmnisse für eine erfolgreiche Gentechnikfreiheit auf den Punkt. Ansprechpartner Dr. Guido Nischwitz, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) gGmbH Hausmannstraße 9 - 10 30159 Hannover Tel. 0511 - 164 03 44 Fax 0511 - 164 03 91 Email: guido.nischwitz at ioew.de www.ioew.de Heiner Petersen, Gut Wilmersdorf GbR Hauptstr. 23 16278 Wilmersdorf Tel. 033334 - 7514 Fax 033334 - 7515 Email: petersen at gut-wilmersdorf.de Rudi Vögel, Landesanstalt für Großschutzgebiete, Brandenburg Tramper Chaussee 2 16225 Eberswalde Tel. 03334 - 662721 Fax 03334 - 662650 Email: rudi.voegel at lags.brandenburg.de From 078222664-0001 at t-online.de Mon Jan 12 21:52:23 2004 From: 078222664-0001 at t-online.de (Klaus Schramm) Date: Mon, 12 Jan 2004 21:52:23 +0100 Subject: [Gen-Info] =?iso-8859-1?q?K=FCnasts?= unsichtbares Gesetz Message-ID: <1Ag92t-1L2Ugy0@fwd08.sul.t-online.com> Hallo Leute! In der morgigen Ausgabe der 'jungen welt' erscheint der unten wiedergegebene Artikel zum bereits mehrmals öffentlich angekündigten, aber erst im Februar zu besichtigenden Gentechnik-Gesetz. Über die darin enthaltenen Abstands- und Haftungsregelungen ist noch nichts konkretes bekannt geworden, so daß es mir und auch anderen als verfrüht erscheint, diese zu bewerten. Bemerkenswert erscheint mir allerdings die skeptische Reaktion von Felix zu Löwenstein, dem Vorsitzenden des BÖLW. Wenn die Kampagne zum Erhalt des Gen-Moratoriums an Schwung gewinnt, wird wohl auch der BÖLW nicht umhin können, sich gegen Künast und ihr bislang unsichtbares Gesetz zu stellen. Zumal kaum zu erwarten ist, daß dieses Gesetz auch nur halbwegs strenge Richtlinien enthält. Doch warten wir ab... Ciao Klaus klaus.schramm at bund.net www.jungewelt.de/2004/01-13/001.php 13.01.2004 Jana Frielinghaus Entfesselte Mutanten Künast: Regierung einigt sich auf Gentechnikgesetz. Genmais darf bald angebaut werden Pech für Renate Künast. Die grüne Verbraucherschutzministerin ist diejenige, die dafür zu sorgen hat, daß auch in der Bundesrepublik bald Genmais und andere sogenannte gentechnisch veränderte Organismen (GVO) angebaut und auf den Markt gebracht werden können. Mit einer Gesetzesnovelle muß sie die bereits 2001 verabschiedete Neufassung der EU-Freisetzungsrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die Europäer sind in der Welthandelsorganisation von den USA im vergangenen Jahr auf Öffnung ihrer Märkte gegenüber Genfood verklagt worden, und auch die europäischen Biotechnologie- und Saatgutkonzerne haben erfolgreiche Lobbyarbeit betrieben. Am Montag gab Renate Künast nun per Zeitungsinterview bekannt, die Regierung habe sich nach langem Streit auf einen Entwurf für ein Gentechnikgesetz geeinigt. Im Februar werde das Kabinett das Gesetz verabschieden. Bereits seit dem Frühsommer 2003 ging es in dieser Angelegenheit nur noch um Schadensbegrenzung, und um die hat Künast sich immerhin bemüht. Gleichwohl hob auch sie vor allem hervor, es sei zu begrüßen, daß nach der neuen EU-Richtlinie Lebensmittel, die GVO enthalten, nun gekennzeichnet werden müssen. Daß damit auch ein seit 1998 geltendes Moratorium für den großflächigen Anbau dieser Pflanzen beendet wird, machte auch sie zunächst nicht publik. In der Berliner Zeitung (Montagausgabe) betonte Künast, das Gesetz werde die »Koexistenz« gentechnikfreier Landwirtschaft und der Anbauer von Genfood wie auch die Haftung für die unbeabsichtigte Freisetzung von GVO regeln. In der Verordnung zum Gesetz werde man exakte Regeln vorschreiben. So werde es für jede Pflanzenart bestimmte Mindestabstände zwischen den Feldern sowie Schutzhecken geben. Außerdem sei ein Standortregister geplant, mit dem sich Landwirte »flurstücksgenau informieren können, wer Genpflanzen anbaut«. Wenn etwa Nachbarn von Genmais-Anbauern durch unerwünschte Auskreuzungen infolge Pollenflugs geschädigt würden, hafte »prinzipiell der Verursacher«. Vor Zivilgerichten könnten die Verursacher auf Schadensersatz verklagt werden. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), zeigte sich gegenüber jW skeptisch, ob diese Verordnung geeignet ist, die gentechnikfrei produzierenden Bauern vor wirtschaftlichen Verlusten durch die unkontrollierte Verbreitung der Genpflanzen zu schützen. Es müsse nun verhindert werden, daß schon vor Inkrafttreten der Verordnung zum Gesetz in Deutschland Genpflanzen angebaut werden. Künast bestätigte indes am Montag, daß es voraussichtlich schon im Sommer zur ersten neuen Zulassung einer genveränderten Maissorte durch die EU kommen wird. »Ich rechne damit, daß spätestens im Herbst genveränderter Mais in den Regalen der europäischen Supermärkte auftaucht«, so die Ministerin. Wer will, kann sich notfalls bereits ab April auf europäisches Recht berufen, wenn er in der BRD Genfood anbaut. Laut Künast bekommen die Verbraucher mit der Kennzeichnungspflicht »erstmals« das »Recht der Wahlfreiheit. Und die Landwirte erhalten sichere Rahmenbedingungen«. Umwelt- und Verbraucherschützer haben den Gesetzentwurf dagegen als unzureichend kritisiert. Die »sogenannte Wahlfreiheit« sei eine »Mogelpackung«, sagte Henning Strodthoff, Gentechnikexperte bei der Umweltschutzorganisation Greenpeace. Statt Landwirten das Recht auf gentechnisch veränderten Anbau einzuräumen, müsse das Gesetz Verbraucher und Bauern vor ungewolltem Kontakt mit diesen Produkten schützen. Zudem könnten sich Gentechnikverfechter immer darauf berufen, daß mit dem Gesetz auch die Biotechnologie gefördert werden soll. Diese Aussage sei weiterhin im Gesetzentwurf enthalten. Dies kritisierte auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Dessen Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm sagte, wie ernst Künast es mit dem Vorsorgeprinzip nehme, müsse sie jetzt bei genmanipulierten Zuckerrüben und Raps beweisen. Nach jüngsten britischen Studien führe der Anbau solcher Pflanzen zu einem Rückgang der Artenvielfalt. Diese Tatsache müsse genügen, um das entsprechende Saatgut zu verbieten. Auch für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bleiben »große Fragezeichen«. Bei der Haftung etwa müsse die Beweislast umgekehrt werden, forderte vzbv-Sprecher Carel Mohn. Dem einzelnen Bauern sei nicht zuzumuten, vor Gericht den komplizierten Nachweis zu führen, daß seine Felder durch genverändertes Saatgut verunreinigt worden seien. Statt dessen müsse der Gen-Bauer im Streitfall das Gegenteil nachweisen. Unklar sei auch, wer das geplante Standortregister für Gen-Anbauflächen finanzieren werde: Dies bedeute einen »immensen Verwaltungsaufwand« für eine »Technologie, deren Nutzen sich sehr in Grenzen hält«, sagte Mohn.